Die Fahrtkosten zu Schule und Seminar bekommt er auf Antrag vom Arbeitgeber - hier vermutlich über das Landesbesoldungsamt - zurückerstattet. Entsprechende Anträge können i.d.R. über das Studienseminar eingereicht werden.

...zur Antwort

Die Fahrtkosten (auch zum Seminar) kriegt er auf Antrag als Fahrtkosten vom Arbeitgeber erstattet, hier also vermutlich vom Landesbesoldungsamt.

...zur Antwort