@trenn 222 Es stehen dort mehrere Schildere. Auf einem davon steht " es gilt die STVO. Was bedeutet das jetzt?

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Erstens war Glatteis für mich nicht zu erwarten. Es wurde nicht davor gewarnt und die Lufttemperatur lag bei +5° und es war sonnig. Wer denkt da an Glatteis? Selbst Winterreifen, die ich auf einem meiner Räder habe, hätte mich nicht vor einem Sturz bewahrt, das hätten nur Spikes gekonnt.

Wenn ich schreibe, das Eis war "kaum" zu sehen, dann meine ich dass das Eis vom Rad aus überhaupt nicht zu sehen war. Selbst die Sanis, die mich aufgelesen haben sind beinahe auf der Nase gelandet, auch die haben das nicht gesehen.

Frage an @hildefeuer. Wie wäre denn die Haftungsfrage gewesen wenn das Glatteis an einem Werktag vorhanden gewesen wäre?

Das ich ohne gerichtliche Auseinandersetzung kein Geld bekommen werde und die Aussichten eh wage sind ist mir klar. Ich bin zum Glück Rechtsschutzversichert und habe schon die Freigabe meiner Versicherung. Ansonsten würde ich es nicht auf einen Prozess ankommen lassen.

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