durch kredit zugewinnausgleich schmälern?

Hallo, ich bin neu hier und habe eine recht schwierige Frage. folgender Fall: ein Ehepaar lässt sich scheiden und lebt derzeit im Trennungsjahr,eine gütliche Einigung ist nicht möglich. Im Laufe der Ehe wurden 2 Wohnungen gekauft,welche aber nur über den Ehemann laufen Kredite,Grundbuch (Auflassungsvermerk) auch wurde ein Auto auf Kredit angeschafft. Die Kredite sind derzeit noch am laufen. Nun möchte die Ehefrau eine der Wohnungen haben, obwohl sie keinen Pfennig dazu beitrug und entgegen allen getroffenen und leider nicht beglaubigten Vereinbarungen.

Meine Frage ist,kann sie eine Wohnung verlangen oder nur einen Teil des Wertes der Wohnungen? Weiterhin stellt sich die Frage,da die Kredite/Verbindlichkeiten mit einbezogen werden in der Berechnung,ob man einen weiteren Kredit aufnehmen kann um die Mietwohnung des Ehemannes einzurichten,da die beiden erworbenen Wohnungen vermietet sind,und für eine Heirat mit der jetzigen Lebensgefährtin und dieser neue Kredit dann auch mit in die Berechnung eingeht. Nach Aussage der Anwältin sind alle Verbindlichkeiten die während der Ehe entstehen anrechnungsfähig und da es sich noch im Trennungsjahr befindet und der Scheidungsantrag noch nicht ausgestellt ist sollte es doch möglich sein. Kann man auf diese Weise den Zugewinn etwas schmälern? Ebenso wird mit dem Gedanken gespielt,eine Wohnung auf das Kind aus 1.Ehe zu übertragen um so auch den Zugewinn zu schmälern.

Es mag hart und unfair klingen aber nach diversen gescheiterten Einigungsversuchen und Unterstellungen ist man nicht mehr gewillt mehr als nötig zu zahlen. Vielleicht kann es nachvollzogen werden.

Ich danke für die Hilfe und Antworten im voraus.

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Hallo!

Sollte die zukünftige Ex-Frau auch Angaben zum Vermögen am Trennungstag verlangen und dieses Vermögen eben wesentlich höher sein wegen des da noch nicht aufgenommenen Kredites, sowie der noch nicht dem Kind überschriebenen Wohnung, kann dem Ehemann illoyale Vermögensverschiebung vorgeworfen werden. 

Das bedeutet, sofern der Ehemann, diese Vermögensverschiebung nicht plausibel begründen kann, wird ihm vorgeworfen, die Noch-Ehegattin nur schädigen zu wollen. Dann wird der Zugewinn zum Trennungstag berechnet und muss anhand dieser Berechnung ausgezahlt werden. 

Natürlich werden Vermögenswerte, die zum Anfangsvermögen zählen, nicht ausgeglichen. 

Ich hoffe, das ich ein wenig helfen konnte. Viel Erfolg! 

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