Frage
Antwort
Hallo!
Sollte die zukünftige Ex-Frau auch Angaben zum Vermögen am Trennungstag verlangen und dieses Vermögen eben wesentlich höher sein wegen des da noch nicht aufgenommenen Kredites, sowie der noch nicht dem Kind überschriebenen Wohnung, kann dem Ehemann illoyale Vermögensverschiebung vorgeworfen werden.
Das bedeutet, sofern der Ehemann, diese Vermögensverschiebung nicht plausibel begründen kann, wird ihm vorgeworfen, die Noch-Ehegattin nur schädigen zu wollen. Dann wird der Zugewinn zum Trennungstag berechnet und muss anhand dieser Berechnung ausgezahlt werden.
Natürlich werden Vermögenswerte, die zum Anfangsvermögen zählen, nicht ausgeglichen.
Ich hoffe, das ich ein wenig helfen konnte. Viel Erfolg!