Wenn der Benutzer des Fahrrades bekannt ist und er sein Rad nicht ordentlich abgestellt hat, zahlt sicher seine private Haftpflichtversicherung. Wenn er eine solche nicht hat, muss er aus eigener Tasche den Schaden bezahlen.

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Ich würde die Stadt als Pächterin in Anspruch nehmen. Sie hat bestimmt dafür eine Haftpflichtversicherung. Die Stadt ist mein Ansprechpartner, weil sie den Badeplatz an mich zum Baden überlassen hat. Dann muss sie auch dafür sorgen, dass er frei von Gefahren ist, insbesondere frei von Angelhaken.

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Anspruch auf Schadensersatz hättest du, wenn du die Verkäuferin zur sofortigen Lieferung aufforderst, damit sie in Verzug kommt. Setz ihr also eine letzte Frist zur Anlieferung und kündige für den Fall der nicht rechtzeitigen Lieferung Schadensersatz an.

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