@Snoopy155, @wfwbinder, @EnnoWarMal:

erstmal vielen Dank für Eure Antworten.

Und zu meiner Schande, ich habe es vielleicht an einigen Stellen in meiner Aufregung fehlerhaft formuliert und muss etwas korrigieren.

Die Zusammenfassung war ganz gut, allerdings muss ich korrigieren, dass das nur Schenkungsverträge zwischen seinen Eltern und ihm waren, die scheinbar jetzt erst erstellt wurden. Ein Notar hatte damit nie etwas zu tun.

Alle 3 genannten Beträge sind bisher zum Anfangsvermögen gerechnet worden, sowohl das Baugeld von mir, als auch das Geld für das Hausdarlehen oder für das Auto (was es nicht mehr gibt - das wurde kurz nach der Trennung von ihm verkauft, da nicht mehr finanzierbar für ihn allein).

Meine Frage sollte darauf hinzielen,

dass Geld für ein Auto oder ein Darlehen also zum Anfangsvermögen von einem der Ehepartner gerechnet werden kann, egal ob das Auto z.B. jetzt überhaupt noch existiert oder nicht!?

Aber Zuwendungen (wie z.B. Hochzeit, Urlaube, sonstige Geldgeschenke oder bezahlte Anschaffungen), die annährend die gleiche Wertigkeit letztendlich ausmachen, sollen dagegen unter den Tisch fallen!?

Und man kann das problemlos auch machen, dass man Geld, was wir vor ein paar Jahren eigentlich für ein Auto bekommen haben, jetzt nachträglich im Schenkungsvertrag als "Kapitalbildung" deklariert (obwohl es nie irgendwo angelegt wurde)???

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