Hm, im Gegensatz zu meinen Vorrednern (die da aber wahrscheinlich mehr Ahnung haben als ich), würde ich nicht per se auf Mitarbeiter in Elternteilzeit/Altersteilzeit verzichten. Meiner Ansicht nach hängt das zum einen von der Tiefe des Organigramms ab, zum anderen aber auch von der Langfristigkeit un dem Zweck. Sollen zum Beispiel in zukunft Aufgaben zugeteilt werden und ein Mitarbeiter kommt in 2 Monaten wieder, so macht es meiner Ansicht nach Sinn, wenn man diesen Mitarbeiter dann eben auch entsprechend reinschreibt und vermerkt, dass er momentan in Elternteilzeit ist.

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Eine interessante Frage dabei ist natürlich: Was steht genau im Mietvertrag drinnen? Steht da, dass der Vermieter für die gesamte Küche verantwortlich ist, dass er eine Ausgangsausstattung stellt oder etwas anderes?

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Schau mal hier: http://www.finanzfrage.net/frage/muss-man-vermieter-bescheid-sagen-wenn-man-sein-zimmer-zwischenvermieten-moechte Da ging es zwar offiziell um zwischenmiete, aber das ist ja genau dein Thema gerade. Generell ist so etwas meistens im Vertrag geregelt und ja, da steht dann meistens drinnen, dass du deinen Vermieter fragen musst!

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Zunächst einmal: Dein Geld wirst du in jedem Fall bekommen, wenn dein geschriebener Sachverhalt zu trifft. Sei es, weil die Bank das Geld wieder zurück bekommt, sei es weil sie es dann eben ein zweites Mal auszahlen muss. Darauf hast du einen Anspruch. Worauf du keinen Anspruch hast, ist, dass du es innerhalb von 6-8 Wochen zurück bekommst. Ich würde mich da also noch ein wenig gedulden, am Besten auch in regelmäßigen Abständen bei der Behörde anrufen, um ein wenig Druck zu machen und dann sollte das schon klappen.

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Hier wurde ja schon einmal ein neues Urteil angesprochen. Und zwar gibt es ein urteil vom Finanzgericht Münster (AZ 1 K 4150/08 E). Da wurde gesagt, dass eine Frau, die ihren künftigen Ehemann besucht Pendelfahrten und Wohnungskosten am Arbeitsort beim Finanzamt abrechnen. Dafür muss sie nicht den Haushalt des Lebenspartners mitfinanzieren und nicht ihren ersten Wohnsitz dort gemeldet haben. Sollte es also der Fall sein, dass dein Freund auch dein künftiger Ehemann ist, trifft das Urteil wohl auf dich zu. Jedoch hat das Finanzgericht Münster Revision zugelassen.

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Liebe Atikiam, ich kenne das Problem. Auch ich hatte es mal und habe mich dann mit der Postbank in Verbindung gesetzt. Das System wurde dort insofern umgestellt, dass es, wie hier auch schon richtig angemerkt, nicht mehr möglich ist die EC - Karte der Postbank zu nutzen. Statt dessen solltest du, so hat mir die Postbank das damals erklärt, auf die Postbank Visa Karte zurück greifen. Viele Grüße Katha

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Hey, schau einfach mal unter www.identifikationsmerkmal.de. Dann dort unter Kontakt gehen und die Zustellung deiner ID per Brief beantragen. Telefonische Auskünfte sind meines Wissens nach nicht möglich.

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Hallo Lottolos, grundsätzlich kann es immer zu Verzögerungen bei SMS in ausländische Netze kommen,a ber normalerweise sollten die smsTan ankommen und auch sicher sein. Die Frage dabei ist jedoch auch, wie lange deine Freundin im Ausland bleiben will. ich habe von meiner Bank die Empfehlung bekommen, bei einem längeren Auslandsaufenthalt lieber auf chipTan umzustellen. Dabei erhält mein ein Gerät, mit welchem man selber Tans generieren kann. Dies hat den Vorteil, dass die potentielle Gefahr, dass die Sms nicht ankommt, bzw. man gerade die falsche Handykarte im Handy hat etc. nicht auftritt. Dies wäre zumindest die mir bekannte Alternative zu SMSTan, aber vielleicht haben andere Banken auch noch andere Möglichkeiten. Viele Grüße, katha

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