Die Software bis 410€ wird aus Vereinfachungsgründen als GWG behandelt (steht irgendwo in den EStR). Damit ist die Möglichkeit der Sofortabschreibung gegeben.

Es ist auch egal ab man einen Laptop oder 4 auf der Rechnung stehen hat, die Anschaffungskosten werden pro Einheit ermittelt.

Bei den Unternehmern die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind bedeutet es 410€ Netto max. pro GWG.

Bei Kleinunternehmer oder Freiberuflern, ohne Vorsteuerabzug, liegt die Grenze bei 487,90€ (410€ + 77,90€ USt.)

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.