Nach Abbezahlung ist eine Löschung im Grundbuch möglich. Vorgehensweise: Man beantragt bei der Bank eine Löschungsbewilligung. Außer Auslagen, die sie selbst hat, darf die Bank dafür keine Gebühr erheben. Diese Löschungsbewilligung muss vom Schuldner im Beisein eines Notars oder in Hessen des Ortsgerichtsvorstehers unterschrieben und von diesen Personen beglaubigt werde, Anschließend geht man zum Grundbuchamt des Amtsgerichtes welches für das Grundstück zuständig ist und beantragt die Löschung. Wenn Ehepartner Schuldner sind müssen natürlich beide eine beglaubigte Unterschrift beim Grundbuchamt des amtsgerichtes vorlegen.

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