Dagegen gibt es kein Rechtsmittel mehr. Außer du hast entschuldigt die Frist versäumt. Dann könntest du einen Wiedereinsetzungsantrag stellen. Ferner könnte es möglich sein, dass der Gläubiger gegen den Schuldner vorsätzlich einen falschen Vollstreckungsbescheid erwirkte, weil er schon darauf setzte, dass du die Frist versäumst. Dann könnte ebenfalls eine Korrektur bewirkt werden. Suche in jedem Fall, wenn es in diese Richtung ginge, sofort einen Anwalt auf, damit er die weiteren Sicherungsschritte für dich rechtzeitig und wirksam vornimmt.

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Beim Eigenbedarf geht es um Familienangehörige oder Haushaltsangehörige. Also ist der Verwandtschaftsbegriff sehr weit an dem des Familienangehörigen zu messen und geht sogar darüber hinaus, wenn es sich um Haushaltsangehörige handelt.

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