Wenn die zu pfändende Summe nur auf deinen Namen läuft so darf von dem Konto deines Mannes nicht gepfändet werden, auch wenn du Vollmacht über das Konto besitzt. Ausschlaggebend ist, auf welches Konto die laufenden Zahlungseingänge die DIR zustehen (Lohn, Mieteinnahmen,...) überwiesen werden. Wird dies ebenfalls auf das Konto deines Mannes überwiesen, so dürften sich die Gläubiger von diesem Konto bedienen, wenn nicht, so nicht.

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Das Geld bekommst du nur wieder wenn es dir der Verkäufer zurück überweist. Banken können da erst mal nichts machen. Falls er es nicht zurück überweist, so musst du Klage erheben (ich hoffe du hast Kontaktdaten). Das zieht sich dann in die länge...

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Jeder kann Bürge sein. Jedoch wird auch jeder Bürge von der Bank geprüft und wenn er nichts hat, so wird sich auch an deinem Kreditrahmen nichts ändern. Je vermögender der Bürge ist, desto mehr Kredit wird dir eingeräumt. Da bringen auch 1000 Bürgen die kein Guthaben haben nichts.

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Das wäre mir neu. Du kannst festlegen zu welchem Kurs du eine Aktie kaufen möchtest und wenn dieser Kurs dann erreicht wird, so wird deine Aktie gleich zum nächsten Kurs gekauft. Einen Betrag festlegen wäre ja auch schon daher sinnlos, da man keine Teilaktien kaufen kann. Wenn z.B. eine BMW Aktie zu 200 notieren würde, dann würdest du 2,5 Aktien kaufen. Man kann aber keine halben Aktien kaufen.

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