Es ist eigentlich irrelevant, wie lange das dauert. Der Vermieter hat nach Ende des Mietverhältnisses noch bis zu 6 Monate Zeit, die Kaution zurückzuzahlen bzw. eventuell ausstehende Forderungen wie eine ausstehende Nebenkosten-Abrechnung o.ä. zu prüfen. Danach steht dir die Rückzahlung zu. Ich empfehle ebenfalls eine erneute Forderung per Einschreiben. Am besten weist du in dem Schreiben noch mal auf § 548 BGB hin.

Alles Gute!

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Die kaputte Backofentür würde ich zu Kleinreparaturen zählen. Habe diesen Artikel gefunden: der gibt einen Überblick darüber, unter welchen Bedingungen der Vermieter bzw. der Vermieter zahlen muss: 

[...] Werbung vom Support gelöscht

Viel Erfolg :)

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