Als allererstes würde ich den Verkäufer erstmal darauf hinweisen, dass du noch keine Rechnung erhalten hast. Dann kannst du mal weiter sehen.

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30 Sekunden Suche bei Google ergab Folgendes:

http://www.eigenbeleg-vorlage.de

In der Eigenbeleg Vorlage sind alle für das Finanzamt notwendigen Pflichtangaben enthalten. Lässt sich auch leicht ausfüllen.

Diesselbe nutze ich auch immer, wenn ich mal wieder ne Quittung verloren habe ;-)

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Frage da am besten deinen Steuerberater um Rat. Das gilt es individuell abzuklären.

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In den meisten Zahlungserinnerung ist folgender Vermerk untergebracht:

Betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos, falls die den Betrag zwischenzeitlich bereits überwiesen haben.

Ich würde aber telefonisch nochmal nachfragen, um sicher zu gehen, dass der Zahlungseingang aucg verbucht ist und du nicht auch noch eine Mahnung bekommst.

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Die Mahngebühren sind nur zulässig, wenn du als Privatkunde durch eine Rechnung mit enthaltenem Hinweis zur Zahlungsfrist in Verzug gesetzt wurdest.

Bist du ein Geschäftskunde wirst du automatisch 30 Tage nach Rechnungserhalt in Verzug gesetzt, sofern du nicht fristgerecht bezahlt hast.

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