Bei einem Tagesgeldkonto bei Direktbanken gibt es immer ein Referenzkonto auf welches die Abbuchungen gehen. Dieses wird in der Regel bei der Eröffnung angegeben. Eine spätere Änderung ist möglich. Überweisungen auf unterschiedliche Konten sind nicht möglich.

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Die Frage verstehe ich nicht ganz. Vielleicht hilft dies weiter: Die Künstlersozialkasse ist eine deutsche Einrichtung, die für das von den Mitgliedern jährlich erwartete Einkommen den aktuell in Deutschland gültigen Satz in die Rentenversicherung zahlt (50 % davon vom Mitglied, und 50 % von der Künstlersozialkasse, wie bei Arbeitnehmern). Was sollte eine EU-Rente damit zu tun haben? Bei einem Angestellten in Deutschland zahlt der Arbeitgeber doch auch nicht in eine ausländische Kasse ein. Erwerbsminderungs-Rente gibt es von der Rentenversicherung direkt. Die Künstlersozialkasse hat damit nichts zu tun.

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Ein "Wilde Ehe" ist vor Gericht keine Ehe. Mit einem Testament kann man den Partner zum Erben machen. Er hat jedoch dann bei der Erbschaftsteuer die Steuerklasse und den Freibetrag eines Nichtverwandten. Zudem haben die Verwandte, die gesetzlicher Erbe sind, Pflichtteilsansprüche.

Besteht kein Testament, ist der Partner nicht Erbberechtigt. Das Vermögen fällt dann an die gesetzlichen erben, d.h. die Verwandten des Verstorbenen.

Das gleiche ist mit Rentenansprüchen. Es gibt keine Witwen/Witwer-Rente für Partner einer "wilden Ehe". In Recht- und Steuerangelegenheiten hat eine wilde Ehe nur Nachteile.

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