nur was über den Übungsleiterfreibetrag hinaus geht kommt zum steuerpflichtigen Einkommen. zu den Zahlen hat wfwbinder alles geschrieben.

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Entscheidend ist nur weniger als 20 Stunden die Woche arbeiten und der Studentenstatus. Damit du in die studentischen krankenversicherungstarife kommst.

Sobald Du über 450,- Verdienst musst du eigene Beiträge zahlen. Vermutlich macht Dein Papa für Dich schon in der PKV wegen der Kapitaleinkünfte.

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Wenn man in Deutschland einen Wohnsitz hat, ist man mit seinem gesamten Einkommen hier steuerpflichtig.

Aber Einkünfte können durch DBA, oder §49 EStG freigestellt sein.

Dann unterliegen die aber dem Progressionsvorbehalt.

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Bonitätsbescheinigung in der Art höre ich zum ersten Mal. Außerdem wird seine Bank nur Bescheinigen können, dass er sein Konto ordnungsgemäß geführt hat.

Wenn er beim Vermieter für Dich bürgen soll, wäre die Eigenschufa üblicher.

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Ich habe mir mal die Kommentare zur Antwort von EnnoBecker angesehen.

Kann es sein, dass Du einen Zuschuss vom AG für die Fahrten zw. Wohng. Und Arbeitsplatz bekommst? 1.431,- die Differenz zw. Entfernungspauschale und den 972,- Fahrten zw. Wohng. Und Arbeitsstätte.

Nur mal als Idee wo die Summe geblieben ist.

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Es geht anscheinend nicht um konkrete scheidungsfolgen, wobei die Immobilien im Bereich des Zugewinnausgleichs übertragen werden soll, sondern um eine mögliche Absicherung für den Fall der Fälle.

Da muss man natürlich dann auch bedenkend, dass ein Insolvenzverwalter alle Schenkungen der letzten Jahre überprüfen dürfte

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Es gibt nur bei Bargeld grenzen. Wenn du die 300.000,- in bar auf das Konto einzahlen würdest, könnte die Frage nach der Herkunft auftauchen.

Da sind nur Beträge unter 10.000,- nicht erläuterungsbedürftig.

Per Überweisung kein Problem.

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Es kümmert sich keiner darum. Du kannst auch nebenher mit Gebrauchtwagen handeln. Nur die Gewerbeanmeldung muss erweitert werden.

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Es sieht nach viel Arbeit aus.

Formulare Ergänzen.

Besser vielleicht alles auf den Mieter abwälzen und wieder darauf bestehen, dass die Konten einrichten und abtreten.

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Alles was zusätzlicher unterhalt st, wird nicht als Schenkung gerechnet.

Zahlunge für Anschaffungen, werden als Schenkungen gerechnet werden.

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Was macht ihr auf dem bebauten Grundstück?

  1. in dem Gebäude wohnen?

  2. Einen Betrieb unterhalten?

  3. Das Grundstück mit Gebäude untervermieten?

DEr Sachverhalt ist leider unklar.

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Brauche Hilfe bei Entnahmen in der EÜR bzw Anlage G zur Steuererklärung

Hallo ich brauche noch einmal eure Hilfe!

Ich fülle gerade die EÜR aus und habe dabei folgendes Problem.

Ich habe letztes Jahr den betrieblichen PC 20% Privat genutzt und dies mit 124€ verbucht. Mein Buchführungsprogramm (Wiso mein Büro) hat es es als Einnahme in die Zeile 18 EÜR sonstige Nutzungs und Leistungsentnahmen gebucht. Soweit so gut.

Wenn ich die EÜR jetzt über Elster abgeben will meckert Elster, dass ich in Zeile 77 keinen niedrigeren Wert als in Zeile 18 haben darf (hatte dort garnichts stehen).

Also habe ich nachgeschaut und hier im Forum steht Zeile 77 wäre die Summe aus Zeile 17-19. (www.finanzfrage.net/frage/was-ist-der-unterschied-zwischen-zeile-18-und-zeile-77-in-der-euer ) Auf der Hilfeseite der Finanzverwaltung steht allerdings dazu allerdings (bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2012-10-12-EUER-2012-Anleitung.pdf?__blob=publicationFile&v=1 )

"Hier sind die Entnahmen und Einlagen einzutragen, die nach § 4 Abs. 4a EStG gesondert aufzuzeichnen sind. Dazu zählen nicht nur die durch die private Nutzung betrieblicher Wirtschaftsgüter oder Leistungen entstandenen Entnahmen, sondern auch die Geldentnahmen und -einlagen (z.B.privat veranlasste Geldabhebung vom betrieblichen Bankkonto oder Auszahlung aus der Kasse). Entnahmen und Einlagen, die nicht in Geld bestehen,sind grundsätzlich mit dem Teilwert–ggf. zuzüglich Umsatzsteuer – anzusetzen">

Jetzt bin ich völlig verwirrt, ich habe kein betriebliches Konto sondern ab und zu betriebliche ein und ausgaben auf meinem, Privatkonto (ist nur ein kleines Nebengewerbe)

Wie soll ich jetzt auseinander rechnen was ich betrieblich und was privat abgehoben wurde? Ich dachte immer der Gewinn wäre das zu versteuerte Einkommen, was tatsächlich abgehoben wurde ist doch irrelevant oder?

Also kann mir jemand sagen, was genau ich in Zeile 77 Eintragen muss und ob ich das was ich dort eintrage in Zeile 45 der Anlage G zur Einkommensteuererklärung übertragen soll?

Vielen Lieben Dank! Kuli

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Bareinlagen und Entnahmen sind nicht gewinnrelevant.

Die Privatanteile für Telefon usw. schon. die Einzelposten von vorne sind in Zeile 77 zusammen zu fassen.

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