Ja, das müsstest Du einfordern können. Selbst in einem Nebenjob, oder auch als 400-Euro-Kraft kannst Du nach Beendigung deiner Tätigkeit ein Arbeitszeugnis verlangen. Und dieses Zeugnis muss objektiv verfasst werden, egal aus welchen Gründen das Arbeitsverhältnis beendet wurde und durch wen. Die Objektivität dürfte allerdings sehr schwer zu beurteilen sein, denke ich.

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Ein Rating ist für den Verbraucher wegen der Vergleichbarkeit der verschiedenen Angebote natürlich wichtig. Aber auch für Unternehmen kann ein gutes Rating gute Werbung sein und die Nachfrage nach Anleihen erhöhen. Aber soweit ich weiß, kostet ein Rating ein Unternehmen auch Geld. Deshalb kann es sein, dass Unternehmen, die keine Probleme haben, Kapital durch den Verkauf von Anleihen zu generieren, sich diese Ausgaben sparen. Ich würde aber prinzipiell dazu raten, nur Anleihen zu kaufen, die gerated sind. Und zwar auch dann, wenn man das Unternehmen wie im Fall von Sixt kennt.

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Bei einem normalen Studium hätte ich gesagt, dass das nihct möglich ist. Denn dann ist dein Haupt-Einsatzort die Uni, bzw. die Bilbliothek. Aber bei einem Fernstudium wirst du wahrscheinlich die meiste Zeit zu Hause verbringen und dort lerbnen. Deshalb könnte ich mir vorstellen, dass das geht. Ich würde es einfach einmal versuchern. Dazu habe ich in den Suchmaschinen auch leider nihts Eindeutiges gefunden.

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Das ist eine Gute Frage, auf die ich keine eindeutige Antwort gefunden habe. Ich denke vermute mal, dass du eine Teilkakso hast. Dann könnte die Versicherung argumentieren, dass der Kindersitz nicht fest mit dem Wagen zusammenhängt und der diebstahl damit nicht gedeckt ist. Ob die Hausratversicherung zahlt, hängt wohl auch damit zusammen, wo das Auto aufgebrochen wurde. Wenn's in einem geschlossenen Gebäude passiert ist (Garage, Parkhaus) dann vielleicht schon. Ansonsten wirst du wahrscheinlich leer ausgehen. Da hilft wohl nur die verschiedenen Versicherungen anzurufen und sich zu informietren.

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Unter normalen Umstönden kann man die Kosten für Nachhilfestunden nicht absetzen.Aber der Gesetzgeber erkannt an, dass Nachhilfe im Fall eines Umzugs in ein anderes Bundesland notwendig werden kann durch die unterschiedlichen Lehrpläne in den verschiedenen Bubndesländern. Deshalb können die Eltern in Fall eines Umzugs in ein anderes Bundesland die Kosten für die Nachhlfe als Werbungskosten geltend machen. http://www.news.de/gesellschaft/855048764/nachhilfe-spart-steuern/1/

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Ich weiß, dass Familienangehörige in solchen Versicherungen mit eingeschlossen sind. Wenn kein verwandtschaftliches Verhältnis vorliegt, bin ich mir nicht komplett sicher, glaube aber eigentlich, dass der Mitreisende die Kosten für die Stornierung auch erstattet bekommen müsste, wenn klar ist, dass die Reise zu zweit geplant war und der eine der beiden ausfällt. Im Zweifelsfall würde ich mir einfach in Ruhe die Versicherungsbedingungen durchlesen oder die Gesellschaft kontaktieren und nachfragen

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