Drei Antworten - und alle drei Antworten am Thema vorbei :-(

Es geht in der Frage nicht um Wohngeld, sondern um die Kosten der Unterkunft bei Bezug von Grundsicherung. Und das ist schon ein gewaltiger Unterschied zum Wohngeld. Aber naja - lieber schnell antworten als nachdenken :-(

Die Frage an sich kann kaum im Internet beantwortet werden. Es spielen hier etliche Aspekte rein, die ohne Kenntnis der konkreten Bedingungen (also z.B. den Einnahmen der Mutter, der vorgesehenen und der ortsüblichen Miete, der Unterhaltspflicht auch der Kinder gegenüber den Eltern und und und...) kaum beurteilt werden können.

Insofern sollte ein Beratungsgespräch bei dem zuständigen Grundsicherungsamt schon mal Klarheit bringen. Alternativ kann man die Sozialhotline (www.sozial-hotline.de) anrufen, die nach meiner Erfahrung weiter beraten können.

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Ein Neuantrag hat nichts mit zu Unrecht bezogenem Wohngeld zu tun. Soll heißen : unabhängig davon, ob Du einen neuen Antrag stellst oder nicht, mußt Du mit Konsequenzen wegen zu Unrecht bezogenen Leistungen rechnen.

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