Damit musst du eher nicht rechnen, denn ein Rückzahlungsanspruch für den Arbeitgeber besteht nur dann die Möglichkeit besteht dass der Arbeitnehmer sich der Überbezahlung bewusst war. Das ist aber eher der Fall wenn du höhere Summen zu viel bekommen hast. Bei 50 Euro monatlich ist es realistisch dass du davon nichts wusstest.
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Wenn die Person wirklich mit deinem Einverständnis handelt, sollte es kein weiteres Problem sein. In der Praxis wird es aber evtl.nicht leicht mit einer fremden Kreditkarte zu zahlen, wenn die Unterschrift verlangt wird. Bei Onlinekäufen wird es hingegen keine Probleme geben.
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Das müsste die der Vermieter erstmal anchweisen könne. Soetwas passiert vor allem wenn die Fenster shcon älter sind und die Reparatur muss der Vermieter tragen.
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Es gibt einige verschiedene Kriterien nach denen eine bestimmte Beschäftigung als nicht zumutbar gelten kann, z.B wenn der Verdienst nicht zum Leben reicht, Arbeitsort zu weit weg ist etc.
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