Schick doch einfach diese Urkunde da hin das du ausgetreten bist, bei mir haben sie auch ein Jahr erst berechnet dann habe ich es gemerkt, denen das noch mal geschickt und ich habe ohne Kommentar eine Rückzahlung für das Jahr bekommen und seitdem keine Kirchensteuer mehr im Bescheid

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Ich würde den eBay Support anschreiben, da es auch nicht von eBay aus ok ist, mit Versandkosten die unangemessen sind Geld zu machen... mir hat der eBay Support bei sowas immer zur Seite gestanden. Einfach nicht bezahlen würde ich nicht machen, ich würde darauf bestehen, nur realistische angemessene Versandkosten zahlen zu wollen.

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Wenn du Werbeeinnamen hast aus dem Online Marketing dann müsstest du aber eigentlich schon ein Gewerbe anmelden, das musste ich damals auch hatte damals Projekte am Start die nur mit Adsense liefen und müsste Gewerbe anmelden, bin aber nicht sicher ob das erst ab 18 geht.

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Es gibt auch seriöse Möglichkeiten im Internet Geld zu verdienen aber wie gaenseliesel schon sagt gibt es viele schwarze Schafe in der Branche. Wenn ein Anbieter Vorkasse will muss man immer vorsichtig sein aber nicht nur das.

Auch sollte man nicht alles und jedem seine Daten geben, sonst landen die bei Werbefirmen oder sonstwo.

Viele locken mit gutem Verdienst nur um an die persönlichen Daten zu kommen. Allerdings gibt es wenn auch weniger Anbieter bzw. generell Möglichkeiten.

Woran man unseriöse unterscheiden kann steht auch hier im Detail auf http://www.nebenjobs.de/serioese-heimarbeit-ohne-kosten gefunden. ansonsten noch Möglichkeiten wie Gebrauchte Dinge im Netzt verkaufen, auch wenn man an Entrümpelungen denkt. Bei bezahlten Umfreagen gibt es weniger Anbieter wo man auch wirklich Geld verdienen kann.Das geht auch oder wenn man schlau ist Texten oder als Blogger schreiben, es suchen immer mal wieder Unternehmer nach Bloggern.

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Also offiziell wird es schon als Leasing betitelt. Man kann dann auch am Ende entscheiden ob man ein neues Gerät leasen will oder halt dann den kaufen.

So gesehen beides ein Kauf aber das entscheidet man erst nach 24 Monaten dann.

Der Erste Fall meinst Du ist der normale Kauf auf Raten? Kann man die Leasing Raten nicht direkt als Betriebausgabe ca. 100 €/monatl. machen?

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Das konnte ja auch gar nicht stimmen, allerdings greift wohl hier im Jugendarbeitsschutzgesetz nicht der Mindestlohn;

Personen im Sinne von § 2 Absatz 1 und 2 des Jugendarbeitsschutzgesetzes ohne abgeschlossene Berufsausbildung gelten nicht als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Sinne des Mindestlohngesetzes (§ 22 Abs. 2 Mindestlohngesetz)

Die für Dich wichtigen Gesetze und Information zum Verdienst findest Du sonst auch auf der Seite http://www.heimarbeit24.de/schuelerjobs.html . Allerdings kommt es dann dennoch nicht hin mit dem Stundenlohn?

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Vielen Dank erstmal Euch, so wie ich verstanden habe gehts um: > Amtshilfe gem . §§ 3 ff SGB X um ein Verkehrswertgutachten er- sucht werden; dieses ist gem. § 64 Abs. 2 Satz 1 SGB X kostenfrei">

Das hat mir niemand gesagt - und auch niemand geschrieben... Ich habe sogar da angerufen und gefragt ob ich das selbst bezahlen muss. Ich habe einfach einen Brief bekommen wo 5-7 Forderungen standen inkl. das mit dem Gutachten.

Zu der Zeit war ich auch so schon ziemlich fertig, habe mir dann einfach von meinem Vater das Geld geliehen, habe ich irgendeine Chance das zurück zu fordern? Habe auch jetzt nur nen Teilzeit Job und nicht wieklich viel Geld, Schulden habe ich beim Jobcenter auch noch.

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