In den meisten Verträgen ist das geregelt, dass ein AG um Erlaubnis gefragt werden muss / soll. Steht der Betrieb in keiner direkten Konkurrenz und sprechen keine anderen Gründe dagegen, kann er die Nebenbeschäftigung nicht untersagen.

Gerade in Familienunternehmen ist ein Verbot sehr schwer zu erwirken.

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Also solange ihr nicht heiratet, habt ihr KEINE finanziellen Nachteile. Ihr Einkommen wird NICHT auf deine Schulden angerechnet, da sie für dich nicht haftet. Da bist du vollkommen auf der sicheren Seite.

Dir werden weiterhin deine 900 Euro angerechnet.

Abklären solltest du allerdings mit deinem Insolvenzverwalter den Wohnwagen, denn der gilt als verwertbarer Gegenstand (wenn du nicht mehr darin lebst) und er wird diesen verkaufen wollen. Der Tochter überschreiben kannst du nur dann, wenn der Insolvenzverwalter nichts dagegen hat.

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