So...Hab des Problems Lösung.Wir haben auf die sechswöchige Mutterschutzfrist vor Geburt beim A.Amt verzichtet.Somit muss das Amt nach der Urlaubsabgeltung Alg1 zahlen und somit ist man wieder Pflichtversichert und die KK zahlt dann auch.Wir mussten allerdings alles einklagen beim Sozialgericht.Erst dann passiert was.Sogar mit Entschuldigung wegen schlechter Beratung.Der Kleine ist mittlerweile da und alles ist gut.
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Alg 2 bekommt sie nicht.Wir sind nicht verheiratet.Aber eheähnliche Gemeinschaft.Deshalb wird mein Gehalt mit angerechnet.Ist knapp über der Grenze.Hatte aber einen Arbeitsunfall und würde ab Dezember Verletztengeld bekommen.Zählt das als Einkommen?Ich bin vorraussichtlich ein Jahr arbeitsunfähig.Aber ich glaub bis dahin ist es eh schon zu spät.
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Hab nochmal nachgefragt.Ist doch nicht für die firma,sondern nur individuell für sie.Aber spielt ja auch keine Rolle.Das Amt hat das Bv überprüft und sie war vom 3. bis 6. vermittelbar und hätte somit auch Anspruch auf Alg1 gehabt.