Wenn Dein Chef Dir schriftlich gibt, dass der Führerschein zur Erhaltung Deines Arbeitsplatzes zwingend erforderlich ist und Du glaubhaft darstellen kannst, dass Du den Führerschein nahezu ausschließlich beruflich nutzt, ist der Erwerb des Führerscheins nach § 9 EStG als Werbungskosten aus Nichtselbstständiger Arbeit absetzbar, unabhängig davon ob Dein Chef Dir kündigen kann oder nicht. Du musst nur alles vernünftig darstellen.

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Selbstverständlich erhälst Du den Übungsleiterfeibetrag schau mal in §3 EStG die Nr habe ich jetzt nicht im Kopf .... auch Dozenten können diesen Freibetrag erhalten Übungsleiterfreibetrag ist nur ein gebräuchlicher Begriff. Der Freibetrag ist nicht aif Übungsleiter beschränt. Allerdings schließt der Freibetrag den Aufwendungsabzug aus, du solltest deshalb abwegen ob die Aufwendungen nicht höher sind.

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