Der Erlass des Ausgabeaufschlags ist ganz offensichtlich an die Vorgabe gekoppelt, dass man sein Depot aktiv nutzt.: "Je intensiver Sie die OnVista Bank für Ihre Wertpapiergeschäfte nutzen, desto mehr FreeBuys erhalten Sie" http://fondsdepot.onvista-bank.de/freebuys/

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Du kannst mit dem Geld der Versicherung im Prinzip anstellen, was Du möchtest. Letztendlich solltest Du aber natürlich bedenken, dass Dein Auto durch die nicht durchgeführte Reparatur einen Wertverlust erleidet - ungefähr in der Höhe des Betrags, den Dir die Versicherung zugesteht. Letztendlich ist es damit relativ egal, was Du mit dem Geld machst. Es sei denn, Du findest jemanden, der den Schaden für weniger Geld repariert.

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Einen rechtlichen Anspruch auf Ratenzahlung besteht nicht. Wenn sich das Abschleppunternehmen darauf einlässt, dann nur aus Kulanz. Ich denke allerdings schon, dass man im Einzalfall darüber verhandeln kann und auch auf das Verständnis des Abschleppunternehmens setzen kann. Aber zustimen muss er sicherlich nicht.

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Das klingt für mich nicht unbedingt nach einem gut durchdachten Plan, weshalb es aber natürlich nicht unbedingt ein schlechter Plan sien muss ;) Auslands-Bafög sollte man normalerweise ein halbes Jahr vor der Abreise ins Ausland beantragen, weil das Bafög-Amt manchmal etwas länger für die Bearbeitung des Antrags benötigt. Ich würde mich also auf keinen Fall darauf verlassen, dass Geld zu bekommen. Die Finanzierung muss anderweitig gewährleistet sein, und das Bafög muss man in so einem Fall als reines Zubrot betrachten. Fest damit rechnen kann man (unter den Umständen) garantiert nicht!

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Erst einmal vorweg: Anstelle des Vermieters hätte ich gar keine Lust, auf deine schriftliche Zusage zu beharren, weil man so von vorn herein ein sehr belastetes Verhältnis zu seinem Mieter hätte - und wer möchte das schon? Vielleicht kannst du ihm das auch noch einmal deutlich machen. Außerdem denke ich, wie die anderen auch, dass deine schriftliche Zusage rechtlich nicht verbindlich ist und ich wage auch zu bezweifeln, dass er der Vermieter auf einen Prozess ankommen lassen möchte. Da müsste er schon sehr streitsüchtig sein. Ich würde mich also nicht unter Druck setzen kassen und noch einmal vernünftig mit ihm reden und ihm deine Entscheidung erklären. Viel Erfolg!

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Als Referendar kann man Anschaffungen genauso von der Steuer absetzen wie ein fertiger Lehrer auch. Es muss natürlich klar ersichtlich sein, dass der Nutzen des gegenstands in erster Linie beruflicher Natur ist. Wenn das Finanzamt einem nicht gerade unterstellt, dass man die Papierschneidemaschine fürs Salami-und Brotschneiden gebraucht, dann sollte die Papierschneidemaschine eigentlich absetzabar sein;)

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Ich denke, dass es da eigentlich eine klare schriftliche Vereinbarung zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber geben sollte, die eine Rückzahlungsklausel beinhaltet. Es würde mich doch sehr wundern, wenn ein Arbeitgeber so ein Risiko eingehen würde, ohne sich abzusichern. Denn wie du richtig sagst, geht es ihm darum, eine qualifizierte Belegschaft zu haben und nicht darum, einen Angestellten nur zu dessen Vorteil fortzubilden.

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"Der Gründungszuschuss wird geleistet, wenn der Arbeitnehmer bis zur Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit Anspruch auf Entgeltersatzleistungen nach dem SGB III hat oder in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme nach dem SGB III beschäftigt war." Von Eigenkapital ist nicht die Rede. Aber lies dir mal de Artikel auf der Seite der Arbeitsagentur durch, der sollte Klarheit schaffen http://www.arbeitsagentur.de/nn_26400/Navigation/zentral/Buerger/Hilfen/Existenzgruendung/Existenzgruendung-Nav.html

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Die Frage ist nicht unberechtigt, da die Tiere sehr teuer sind. Aber soweit ich weiß, gibt es in Deutschland keine Versicherung, die das anbietet. Und wenn doch, dann wären die Beiträge garantiert immens hoch. Denn beispielsweise durch Parasiten kann der Bestand im Teich sehr schnell den Bach runter gehen und damit würden sehr hohe Zahlungen fällig. Ich würde enfach zusehen, die Haltung so zu optimieren, dass sich das Risiko verringert

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Man wird sicherlcih nciht direkt das Studentenzimmer gegen die Gefängniszelle eintauschen müssen. Es wird auch keine Bestrafung in dem Sinne geben. Aber die Bank wird Nachzahlungen fordern. Darauf sollte man vorbereitet sein. Also besser jetzt Bescheid geben, anstatt noch länger zu warten.

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Die Haftpflicht kommt normalerweise nicht für Schäden an geliehenen Gegenständen auf, außer wenn man das explizit in seinen Versicherungsvertrag aufgenommen hat. Aber in deinem Fall kann man wahrscheinlich nicht unbedingt sagen, dass du das Telefon wissentlich verliehen hast. Von daher ginge es vielleicht sogar. Aber ich bin mir eigentlich sehr sicher, dass die Versicherung nicht einfach so zahlen wird, ohne genau nachzuhaken. Dazu wirkt der Fall wahrscheinlich tatsächlich zu konstruiert.

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