Meines Wissens nach sind Stipendien absolut frei von Sozialsteuern, Steuerfrei sind Stipendien laut Einkommenssteuergesetz dann, wenn sie entweder der Förderung von Forschung, der wissenschaftlichen oder der künstlerischen Aus- und Fortbildung dienen. Sie müssen aus öffentlichen Geldern stammen oder von zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtungen, von Stiftungen und Vereinen gewährt werden. Aber am einfachsten fragst du kurz beim Steuerbüro nach die können dir bei sowas gut helfen und du brauchst nichtmal was bezahlen.

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Der Bank die keinen Freistellungsauftrag hat musst du natürlich einen einräumen, dies kannst du auch nachträglich noch tun, interessant wäre die Frage ob du einfach jeder Bank 200 Euro Freistellungsauftrag geben könntest (ist mir bewusst das es dann 1000 Euro sind) und nur der Teil der in Summe überstiegen wird versteuert werden muss. Dann würdest du die viel Arbeit sparen.

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