Da sehe ich kein Hindernis. Du kannst die Forderung verschenken. Es ist eine Abtretung mit dem Rechtsgrund einer Schenkung.

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Über das EMA (Einwohnermeldeamt) der Gemeinde des letzten Aufenthalts oder wo der Schuldner zuletzt wohnhaft war, bekommst du eine Auskunft über den neuen Aufenthaltsort. Das kostet nicht viel, allenfalls 10 Euro. Du musst aber nur den Grund angeben und ihn versichern; aber das genügt in deinem Fall.

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Das kommt wohl darauf an, von wem du das Konto hast. Wenn es dir der Gläubiger genannt hat als sein Konto, dann kommt die Zahlung nicht zurück, weil es auf dem Konto des Gläubigers eingetroffen ist. Dann ist ja tatsächlich Erfüllung eingetreten. Wenn du aber versehentlich auf ein falsches Konto oder auf das Konto eines anderen gezahlt hast, dann wird die Bank das Geld auch wieder an dich zurück überweisen. In diesem Fall musst du nochmals zahlen, es wird aber auch Humbug getrieben. Denn dir wird ja das Geld als fehlgeleitetes Geld zurück gezahlt.

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Dies ist meines Erachtens eine schwerwiegende Verfehlung, die eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bestimmt rechtfertigt. Also, wartet nicht lang und kündigt vielmehr unverzüglich.

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So wie ich das sehe, hat dein Mann ein Problem, das er nicht lösen kann. Denn was er vor der Ehe in das gemeinsame Vermögen hineininvestiert hat, nimmt am Zugewinnausgleich nicht teil. Außer ihr habt schon eine Vereinbarung für den Fall der Scheidung getroffen, die aber wohl nicht vorliegt. Sie müsste ferner notariell getroffen worden sein.

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Obwohl es schon unwahrscheinlich ist, dass der Fahrradbesitzer das Rad woanders abgestellt hat, muss der geschädigte Autoeigentümer den Schaden beweisen, wozu eben auch der Schadenshergang gehört. Wenn dieser Nachweis nicht gelingt, dann muss die Vollkaskoversicherung in Anspruch genommen werden, weil dann ein Fremdverschulden nicht erweislich ist.

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Das ist, wenn nicht in der Vereinbarung bzw. Teilungserklärung schon geregelt, tatsächlich durch einen Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer zu regeln. Also dieser Beschluss des Rauchverbots ist sicher wirksam.

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Ich kenne Gerichtsvollzieher, die in Vorlage gehen und einmal einen Vollstreckungsversuch vornehmen. Wenn er gelingt, zumindest in Form von Ratenzahlung, behält er gleich von der Gegenseite bzw. dem Schuldner die Gebühren für sich ein. Aber das muss nicht so sein. Er kann gleich bei dir einen Vorschuss verlangen. Und Gerichtsvollzieher kosten betimmt nicht viel Geld. Frage ihn selbst und er wird es bestätigen oder gleich die Gebühren benennen, die sicher relativ gering sind.

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Man sollte ausschließen, dass der Mieter als Arbeitgeber praktisch ein Belegungsrecht erhält. Der Mietvertrag sollte also nur auf die betreffende Person, die dir gefällt, als einzige Bewohnerin deiner Wohnung ausgerichtet sein. Klargestellt sollte werden, dass es keine Werkwohnung oder ein sonstiger Bestandteil des Arbeitsverhältnisses ist. Daher muss klar sein, dass, wenn dir die Person nicht gefällt, du sie kündigen kannst, ohne dass die Kündigung am Arbeitsverhältnis hängt.

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Ich würde schon sagen, dass dies ein Haftpflichtfall ist. Denn möglicherweise ist es für dich eine teure Angelegenheit, wenn du z. B. die Wohnungsschlüssel deiner Mietwohnung mit teurem Sicherheitsschloss an die Mutter der Freundin übergeben hast. Dann willst du sicher, dass hier besonders darauf geachtet wird, um nicht deinerseits gegenüber dem Vermieter in die Haftung zu kommen, weil der jetzt ein teures Sicherheitsschloss erneuern muss. Also die Haftpflichtversicherung der Mutter muss nach meiner Auffassung zahlen. Suche notfallls einen Rechtsanwalt auf, der ja dann eh nur mit der Haftpflichtversicherung der Mutter korrespondiert.

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Um die Schriftform zu wahren, braucht man nicht eine Schreibmaschine oder einen Computer. Vielmehr kann man auf die Urform, nämlich das mit eigener Hand Geschriebene immer noch zurück greifen, auch wenn das völlig unüblich und mit viel zu viel Mühen verbunden wäre. Denn lesbar muss es freilich sein. Und dabei gibt es sicherlich ebenfalls noch große Toleranz. Wissenschaftliche Assistenten an Universitäten werden davon ein Lied singen können, wenn sie handschriftliche Prüfungen korrigieren müssen.

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Das kommt sicher auf den Vetrag selbst an, wie ihn die vertragsschließenden Parteien ausgestalten. Sie sind da sicher ziemlich frei. Doch wird der Makler eher versuchen, eine lange Laufzeit zu erhalten, wenn auch nur mit einer Verlängerungsklausel. So wie ich weiß, bekommt aber die Provision der Maklter eh erst durch den Nachweis eines Vertragsschlusses. Also nur der Erfolg löst überhaupt den eigentlichen Provisionsanspruch aus. Damit ist dann auch die Maklertätigkeit beendet. Bis zu diesem Erfolg wird also der Makler eh immer versuchen den Auftrag zeitlich zu erhalten.

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