Das Finanzamt interessiert sich nur dafür falls die auch betroffen sind, soll heißen wenn du Abgaben zahlen musst. Solange du unter den Freibeträgen bleibst interessiert die überhaupt nicht was du machst. Nachdem sich das alles noch eher klein anhört, kannst du also einfach mal anfangen und wenn du dann langsam an die Grenzen kommen solltest, so dass du Abgaben zahlen musst, dann kannst du dich ernsthaft damit beschäftigen.

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uff, da bin ich überfragt. Das einzige was mir einfällt ist bei Vereinen zu schaunen die an der Börse gehandelt werden. Dortmund ist doch an der Börse, oder? Da sollte man dann doch auch solche Angaben finden können oder? Ist das beste was mir hier einfällt.

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Durch die Erbschaft verändern sich deine Vermögenswerte. Und das ist auch eine Grundlage der Bafök Berechnung. Mit einem Eigenvermögen von 20.000 hättest du gar kein Bafög bekommen. Deswegen schätze ich mal ganz stark, dass sich dadurch die Rückzahlungsregeln ändern werden. Angeben musst du es auf jeden Fall. Und dann siehst du ja was dabei rauskommt.

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Dein Vater kann dich nicht völlig vom Erbe ausschließen, dir steht mindestens ein Pflichtanteil zu. Genauso wie deinem Bruder. Dein Vater kann sehr wohl das Haus vererben. Alles was letztlich ihm gehört macht sein Erbe aus, ob zum Zeitpunkt des des Verfassens das Haus schon in seinem besitz war oder ob es nur absehbar war, dass es ihm bald gehören wird macht keinen Unterschied.

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Für sowas gibt es festgeschriebene Anforderungen: DIN 4109 Schallschutz im Hochbau

Wenn es nicht gegen das Verstößt, dann solltest du sicher sein. Ich habe zwar auch schon mal von Urteilen gelesen, bei denen der andere Wohnungsbesitzer geklagt hatte, dass durch einen Umbau ein Wertverlust seiner Wohnung zustande gekommen ist. Da hieß es dann, dass man den status quo nicht einfach so verändern darf, aber ich glaube das trifft bei dir nicht zu.

Schau dir die Richtlinien an und wenn das passt dann sollte alles ok sein. Schau ich habs dir sogar rausgesucht und dir eine halbe Sekunde Google gespart ;-) http://www.dgfm.de/fileadmin/downloads/Merkblaetter/Schallschutz.pdf

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Hi, also 500€ ist schon sehr niedrig. Ich würde das Limit raufsetzten. Wie schon erwähnt wurde ist dies sehr leicht möglich und nur einen Anruf bei der Bank entfernt. Bei manchen Banken kann man aber auch selber im Onlineportal dieses Limit hochsetzen. Man braucht dafür nur seine Tan und damit ist es noch schneller als mit einem Anruf.

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Gegenfrage: Wo ist der Unterschied?

Natürlich kann man beide Beträge separat abrechnen und überweisen, aber es würde meiner Meinung nach nur mehr Belastung und Aufwand für beide Parteien sein. Ich würde also eher auf eine einmalige Überweisung mit den Gesamtbetrag pochen. Aber es bleibt dem Vermieter frei wie dies zu regeln ist.

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Kommt auf die abgeschlossene Versicherung an. Ich habe letztens eine Panne und wegen der Vollkasko ist alles uebernommen worden. Ich wurde abgeholt (eigentlich haette ich ein anderes Auto bekommen aber das ging nicht, deswegen hatte ich ein smit Fahrer, welches dann wieder abends abgefahren ist).

Ich musste nichts zahlen, weder fuer Panne noch fuers abschleppen etc. Kommt also drauf an was man als Versicherung waehlt.

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Du musst auch beachten, dass Erhalt der Ware das Datum ist an dem es in deinem Postkasten ist bzw. wenn du es auf der Post abholen kannst. Wenn du zum Beispiel im Urlaub bist, dann hast du das Paket trotzdem erhalten!

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Eine Def für den Hauptwohnsitz:

"Bewohnen Sie mehrere Wohnungen, müssen Sie einen Hauptwohnsitz festlegen. In der Regel ist dies der Ort, an dem Sie die meiste Zeit verbringen. Ausnahme: Sie leben in einer Familie. In diesem Fall ist immer der Familienwohnsitz der Hauptwohnsitz."

Soll heißen wenn die Familie in Dinkelscherben wohnt dann kann man den Hauptwohnsitz schon da lassen. Meines wissen machen viele Studenten es ähnlich. Wohnen in Stadt A und haben den Hauptwohnsitz noch bei den Eltern in Stadt B.

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Ist sie noch in der Erstausbildung? Eltern sind verpflichtet bis zum Ende der Erstausbildung Unterstützung zu bieten. Wenn diese Ausbildung noch darunter fällt, dann hat sie Recht.

Eine mündliche Aussage, wird letztlich nicht helfen, weil es Aussage gegen Aussage steht und sie ein Anrecht auf Unterstützung hat. Diese Unterstützung muss allerdings in einem sinnvollem Rahmen liegen. Man kann ja nicht mehr geben als man hat, bzw so viel dass man danach selber nicht mehr davon leben könnte.

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Damit du Steuern zahlen musst musst du erstmal Geld verdienen... Und als Student macht man das normalerweise nur in einem Minijob Rahmen (die sind Steuerfrei) oder in einem Praktikum (ist auch steuerfrei wenn es ein Pflichtpraktikum ist)...

Falls du aber andere Sachen macht, sagen wir Aktien oder wirklich nebenher schon arbeitest musst du auch als Student alles ganz normal versteuern... aber die Bank hat damit nix zu tun. Du bekommst nur dein Nettogehalt auf die Bank... netto wie nach Steuern... Der Arbeitgeber macht das alles schon bevor du das Geld siehst...

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