Die Bank ist so lange an ihr Angebot gebunden, wie sie selbst das will. Eine gesetzliche Vorgabe gibt es nicht. Nach Ablauf der Frist wird die Bank - falls das von Euch gewollt ist - ihr Angebot neu kalkulieren (daher die Frist).

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Eine Bank hat kein Gewissen, daher braucht Ihr der Bank gegenüber auch keines zu haben.

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Ich rate folgende Vorgehensweise:

  • erst zur Bank, um zu klären, ob sie das mitmacht
  • dann über einen Architekten die Abgeschlossenheitsbescheinigung besorgen
  • anschließend zum Notar für die Teilungserklärung

Diesen Vorgang kannst Du im Prinzip jederzeit starten, ich würde aber für dien endgültige Umsetzung (also Verteilung der Darlehen auf die drei Parteien nach Durchführung der Teilungserklärung) den Festzinsablauf abpassen, sonst wird ggf. noch Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Mit den Vorbereitungen nach Abklärung mit der Bank könnt Ihr schon vorher anfangen.

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Einfache Antwort: nicht reagieren.

Solange Du Dir sicher bist, nichts unterschrieben zu haben, kann keiner was wollen. Und die Bank wird auch irgendwann Ruhe geben.

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Die konstruktivste Antwort hier kommt klar von Hypothekenteam. Das Problem mit Vermittlern besteht darin, dass sie meist nur glasklare Finanzierungen vermitteln. Wenn Du was Spezielles hast wie hier, bist Du bei Deiner Bank direkt klar besser aufgehoben, weil Du mit denen eine Sondersituation sehr viel besser besprechen kannst und die Bank selbst das eigene Risiko besser einschätzen kann, als ein Vermittler.

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Mach Dir darüber keine Gedanken. In diesem Bereich denken Banken nicht daran, Kredite nicht zu vergeben. Du wirst Deinen Dispo bekommen. Und dass sie drei Gehaltseingänge abwarten wollen, ist völlig normal.

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Es kommt darauf an, wer Kreditnehmer im Kreditvertrag ist. 

Wenn der Ehepartner ebenfalls Kreditnehmer ist, darf die Bank das (nennt sich AGB-Pfandrecht; steht in den AGB der Bank).

Wenn der Ehepartner nicht (Mit-) Kreditnehmer ist, darf sie es nicht, weil sie keine Forderung gegen den Ehepartner hat.

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Sieh mal auf den Kontoauszug, ob da nicht bei der Rückgabe auch der Grund vermerkt ist, z.B. "wegen Widerspruch". Damit weiß dann eigentlich jeder die Buchung richtig einzuschätzen, nämlich, dass Du die Rückbuchung veranlasst hast. Und das ist total unkritisch.

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Der Bank ist das, platt gesagt, total egal, Hauptsache sie bekommt ihre monatlichen Raten.

Letztlich ist die Frage nur über das Verhältnis der Gesellschafter untereinander und über das, was erreicht werden soll, zu beantworten. Und den Steuerberater dabei nicht vergessen, der steuerliche Konsequenzen erklären kann.

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Es gibt verschiedene Aspekte zu dieser Frage:

1. argumentieren viele hier mit "Täuschung" o.ä. Ausdrücken. Theoretisch ist das richtig, faktisch zieht diesen Umstand keine Bank, so lange sie ihre Raten pünktlich bekommt

2. wegen unrichtiger Angaben in Selbstauskunft oder Ähnlichem wird keine Bank einen Kredit kündigen, weil sie eigentlich gar nicht irgendwelche Zwangsmaßnahmen ergreifen will, solange alles ordentlich läuft

3. der Aspekt ist hier auch schon einmal angerissen worden: es muss in DEINEM ALLEINIGEN Interesse liegen, dass Du zukünftig die Raten zahlen können wirst. Wenn Du Dir dessen ganz sicher bist, trotz Aufgabe des derzeitigen Arbeitsplatzes, dann spricht eigentlich nichts gegen die Finanzierung.

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Vielleicht

Das kommt drauf an, wann deine Bank welche Buchungsläufe fährt. Da sie die eigene Organisation (Sparkassen) wohl zuerst bedient, weil die am gleichen Rechenzentrum angeschlossen sind werden diese Überweisungen wohl auch tatsächlich "heute" gutgeschrieben werden. Fidor-Bank als Exot wird wohl eher einen Tag später gutgeschrieben werden. Also: heute eher nicht.


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Wenn ein Kredit auf ein P-Konto ausgezahlt wird, ist das wie jede andere Gutschrift auf dem P-Konto auch. Übersteigt die Gutschrift aus einem Kredit den Freibetrag des Kontos, unterliegt er nicht mehr dem Pfändungsschutz und kann gepfändet werden.

Aber: wie hier schon mehrfach angekündigt: zumindest bei der Bank, bei der Du das P-Konto hast, wirst Du ganz sicher keinen neuen Kredit bekommen.

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Kommt drauf an, wie die Bank kündigt. Sie kann ordentlich kündigen (19,1 AGB) mit einer mindestens zweimonatigen Frist, oder außerordentlich (19,3 AGB) fristlos.

Wenn sie ordentlich kündigt, muss die Bank keinen Grund haben oder nennen. Sie wird aber immer einen haben, weil sie sonst diesen Schritt nicht gehen würde. Viele Gründe sind hier schon genannt worden, dazu kommen solche Dinge wie Kontopfändungen oder schlechte Schufa-Meldungen.

Kündigt die Bank außerordentlich und fristlos muss sie nicht nur einen Grund haben, sie muss ihn auch nennen. Gründe für eine außerordentliche Kündigung sind aber nahezu immer Vertragsverletzungen, wie bspw. überzogene und nicht wieder abgedeckte Konten. Der außerordentlichen Kündigung gehen auch fast immer Mahnungen voraus.

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Sicher prüft die Bank, Du bekommst es bloß nicht mit. Sie prüft auch nicht vor jeder Teilauszahlung, sondern in größeren Abständen, das ist von Bank zu Bank verschieden.

Aber die Bank prüft für sich selbst, nicht für den Bauherren. Das musst Du schon selbst machen. Nicht-Anwesenheit beim Bau kann zu sehr unschönen Überraschungen führen. Würde ich nicht machen.

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M.E. hast Du nur eine Chance: alle Unterlagen zusammensammeln, die mit der Förderung des Autos durch das Job-Center zu tun haben.

Mit denen gehst Du zum Amtsgericht und versuchst eine Bescheinigung nach § 765 ZPO zu bekommen. Die bringst Du der Bank, die darauf hin (einmalig) den Freibetrag erhöht, so dass Du an das Geld kommst.

Beeil Dich damit, denn irgendwann muss die Bank sonst abführen.

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Eigentlich ist die Anforderung der Bank total sinnlos, weil sie aus dem Gesellschaftsvertrag alleine keine vernünftigen Informationen hinsichtlich Deiner Bonität ziehen kann, denn dazu gibt der Gesellschaftsvertrag alleine nichts her (keine Einkommens- oder Vermögensangaben).

Sinnvoller wäre es, weil Du vermutlich aus dem Unternehmen lebst, sich ein paar Zahlen zum Unternehmen, so es sie denn gibt, zeigen zu lassen. Diese zu analysieren liegt allerdings den Privatkundenbetreuern der Banken nicht, also fordern sie irgendwas an, um es zu haben.

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Eine neue Bank wird über Dich nur das wissen, was in der Schufa steht. Wenn die (neue) Bank auch noch ein Auskunft über Dich bei der "alten" Bank einholen will, benötigt sie dazu Deine ausdrückliche Zustimmung (auf einem separaten Formular, weil sie das der alten Bank vorlegen muss). Solange Du aber vorerst nur ein Guthabenkonto haben möchtest, wird die neue Bank bestenfalls einen Blick in die Schufa werfen. Wenn die ok ist, wirst Du keine Probleme haben. Kontopfändungen tauchen in der Schufa nicht auf.

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Wichtig ist dabei, die genauen Umstände zu kennen. Die normale Kontovollmacht gilt fast immer über den Tod hinaus. Das wird die Bank dann im Todesfall auch nicht anzweifeln, weil es für sie die einfachste Lösung ist. Über das Konto kann weiterhin verfügt werden: sie muss gar nichts tun.

Wenn die Bank sich weigert, diese Vollmacht nach dem Tod des Kontoinhabers anzuerkennen, muss sie dazu gute Gründe haben, weil sie sich sonst ggf. schadenersatzpflichtig macht. Ein Grund könnte sein, dass ALLE Erben der Vollmacht widersprochen, sie also damit widerrufen haben. Ein anderer Grund könnte sein, dass der Bank Zweifel an der Geschäftsfähigkeit des Bevollmächtigten gekommen sind.

Kommt also auf den Einzelfall an. Grundsatz ist aber: eine Kontovollmacht, wie sie heute von Banken angeboten wird, gilt fast immer über den Tod des Kontoinhabers hinaus und wird auch nicht von der Bank grundlos eingeschränkt.

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Privatinsolvenz: Angabe in Kreditantrag, zur Miethöhe, macht mir sorgen.

Hallo,

ich werde Privatinsolvenz anmelden müßen. der Außergerichtliche Einigungsversuch ist durch. Mehr als die Hälfte der Gläubiger, mit auch mehr der Hälfte der Forderungen haben abgelehnt.

Anfang September habe ich den Termin zum Aufüllen des Insoantrages bei meiner Schuldnerberaterin. Bisweilen konnten mir schon viele Fragen/Sorgen/Ängste genommen werden. Aber eine Frage bleibt mir bis heute, für mich, unbeantwortet.


Vorneweg:

Mein Lebensgefährte und ich (!Keine! eingetragene Lebenspartnerschaft!) bewohnen seit 2009 eine gemeinsame Wohnung, wir teilen uns die Mietkosten und alles andere.

Grund für meine Frage:

Habe im Juli 2011 einen Kredit beantragt, zur Umschuldung. Da lief noch alles ganz klasse und das ich jetzt in die Insolvenz muss war da noch nicht abzusehen.

Bei dem Kreditantrag kam dan selbstverständlich auch die Frage nach der Höhe der Kosten für Wohnung. Der Bankberaterin sagte ich das ich mit meinem Lebensgefährten die Wohnung bewohne und wir uns die Kosten teilen, und wie hoch die gesammtsumme ist. Da bei einem früheren Kredit die Bank expliziet die volle Miethöhe haben wollte, da wir eben keine eingetragene Lebenspartnerschaft führen.

Sie sagte daraufhin das Sie in dem falle trotzdem nur den Betrag eingeben mus den ich regelmäßig davon bezahle.

Ich sagte Ihr nochmals das es keine eingetragene Lebenspartnerschaft sei, und das die andere Bank die volle Miethöhe benötigte.

Daraufhin sagte Sie das dies quatsch sei, manche machen das so andere machen das so, Sie benötige nur den regelmäßigen Mietanteil.

Meine Frage:

Die andere Bank wollte unbedingt die Angabe der vollen Mietkosten, mit der Begründung: Wenn einer von beiden mal weniger oder nix Verdient(Krankheit, Jobverlust ect.) müße der andere ja die vollen Kosten tragen.

Das klingt für mich auch logisch. Und wie ich das mitbekomme handhabt das jede Bank genauso.

Jetzt habe ich sorge das die Sa**ander Bank im Verfahren daraus eine unerlaubte Handlung anmeldet (Betrug oder ähnliches).

Kann die Sa**ander Bank eine unerlaubte Handlung anmelden, oder ist dies wirklich egal ob volle oder anteilige Miete bei Lebensgefährten(!keine! eingetragene Lebenspartnerschaft) angebeben wird?

Danke im vorraus.

Das ist die letzte Frage die mir Kopfzerbrechen bereitet, währe froh hier endlich eine Lösung, für mich positiv, zu finden.

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Nochmal: für die Banken, insbesondere Santander, ist ein Konsumentenkredit wie Deiner Tages-Massen-Geschäft. Ab dem Moment, wo Du mit dem außegerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren oder dem eigentlichen Insolvenzverfahren beginnst, wird die Bank wohl noch den Kredit kündigen (was Dir egal sein kann, weil Du ihn ja sowieso nicht bezahlen kannst) und dann tut sie gar nichts mehr, weil jede weitere Handlung Geld kostet, das sie nicht wiedersieht.

Insbesondere wird die Bank keine Recherchen anstellen, was Du damals alles angegeben hast.

Und nach 7 Jahren, wenn es um die Restschuldbefreiung geht, kennt Deinen Fall sowieso keiner mehr. Ich werfe die Ankündigungen zur Restschuldbefreiung unserer Ex-Kunden immer weg, weil jeder Aufwand nicht lohnt.

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