Zu den umlagefähigen Nebenkosten gehört der Schlüssel sicher nicht. Ich neige dazu, dass aber dennoch der Mieter diesen Schlüssel bezahlen wird. Wenn das Schloss etwas hakte, dann gibt es dafür Öl. Ich denke mal, dafür ist der Vermieter nicht zuständg! Es kommt aber noch etwas anderes hinzu: in aller Regel gibt es in jedem vernünftigen Mietvertrag eine Kleinreparatur - Klausel. Diese muss zwar von der Höhe her genau definiert sein. Die Obergrenze für e i n e Reparatur liegt m. E. bei 75,00 €.

Der Mieter muss also diese Kosten nicht als Betriebskostenart bezahlen, sondern als Kleinreparatur. Ein Streit lohnt sich hier sicher nicht!

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Normalerweise muss ein Vermieter verbrauchsabhängig abrechnen, wenn es um Heizkosten geht. Im vorliegendem Falle gilt aber eine Ausnahme. 2 Parteien, der Vermieter wohnt selbst in der einen Wohnung. Der Mieter bewohnt die Einliegerwohnung. Vereinbart ist eine Pauschale. Es muss nicht mehr abgerechnet werden. Mit der Pauschale ist alles abgerechnet. Hier gilt also eine Ausnahmeregelung. Bei allen anderen Betriebskosten ist ohnehin eine pauschale Abrechnung zulässig.

Diese Ausnahmeregelung ist in der Heizkostenverordnung ausdrücklich so geregelt. Der Vermieter kann also nicht verpflichtet werden, die tatsächlichen Kosten abzurechnen, zumal dies bei Heizkosten ohnehin nur mit dem Vorhandensein von Zählern möglich ist.

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Nicht immer macht der Einbau eines Stromzählers einen Sinn, weil auch der Aufwand viel zu groß wäre. Der Allgemeinstrom gehört zu den umlagefähigen Betriebskosten. Ich würde mit dem Mieter eine Schätz-Vereinbarung treffen und künftig als festen Betrag abrechnen. Der Heizungsstrom z. B. darf ja auch geschätzt werden (rechnerische Ermittlung). Auch bei der Waschmaschine lässt sich bestimmt rechnerisch etwas machen und für den restlichen Allgemeinstrom (Treppen- und Außenbeleuchtung) könnte man ebenfalls einen niedrigen Wert schätzen oder ggf auf einen Erfahrungswert zurück greifen. Der Mieterbund hat z.B. solche Erfahrungswerte. Ist also alles kein großes Problem - unter vernünftigen Leuten, die zusammen in einem Haus leben.

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Die Umlage (Verteilung) erfolgt bei Wohnungen nach dem Flächenanteil. Ein Prozentsatz (32,8 %, wie weiter unten erwähnt) ist nicht relevant. Einen solchen Prozentsatz gibt es nicht. Die Kosten werden zu 100 % auf die Mieter verteilt. Alle Betriebskosten müssen aber vertraglich vereinbart sein. Dazu genügt in aller Regel ein Kreuzchen an der richtigen Stelle.

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Die Sparkassen sind sehr dazu geneigt, DEKA zu verkaufen. Das wird sich wohl lohnen (für die Sparkasse). Ja und was macht die DEKA? Ich wäre beinahe auf den Leim gegangen. Bis ich dann von den 5 % Ankaufkosten hörte. So nebenbei, versteht sich! Da scheint also auch jemand sehr gut zu verdienen - egal, wie sich die Papiere entwickeln. Einige Bekannte von mir haben mit der DEKA richtig Geld verloren.

Was mich aber ärgert, ist die zielsichere Beratung der Sparkasse in Richtung DEKA. Als Kunde fühle ich mich da nicht sehr gut beraten!

Ein Anleger

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