Die nächste Frage wäre, ob es als Schuldeingeständniss zählt wenn man die Gutachterkosten zahlt und am Ende noch eine Anzeige wegen Betrug bekommt. Im Endeffekt sind die geforderten Kosten ein geringer Betrag und definitiv keinen Gerichtsstreit wert, auch wenn sich an der Stellung zum Schadensfall nichts ändert.

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