"Neben der Erstattung der Kosten, die den Verbrauchern durch die Pannen-Software der Kredit- und Zahlungskarten entstanden sind, erwarten wir von Banken und Sparkassen ein weiteres Entgegenkommen. Nach den Ereignissen in Spanien und wegen der aktuellen Schwierigkeiten fordern wir, dass - bis die Panne behoben ist - auf Gebühren für das Abheben an fremden Geldautomaten verzichten. Außerdem darf den besonders schwer und längerfristig betroffenen Verbrauchern im Ausland keinerlei Schaden entstehen."So steht's auf der Seite der Verbraucgherzentrale NRW http://www.vz-nrw.de/UNIQ126296399029545/link661061A.html. Allerdinsg denke ich nicht, dass man einen rechtlichen Anspruch darauf hat. Wenn die Banken einem entgegenkommen, dann wohl doch eher auf kulanter Basis, weil sie Angst um ihren Ruf haben, und nicht weil sie rechtlich dazu verpflichtet sind.

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Nein, Mitgliedsbeiträge für Fußballvereine und dergleichen sind sicherlich nicht abzugsfähig. Ich denke, das was dir gesagt wurde, bezieht sich z.B auf Kulturfördervereine, deren Ziel nicvht unbedingt die Freizeitgestaltung ist. Solche Mietgliedsbeiträge werden gefördert, Sportvereine aber -wie gesagt- eher nicht.

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