du kannst so viele Freistellungsaufträge stellen wie du willst. Du kannst auch keinen stellen.

In Summe solltest du nicht mehr als 801 Euro p.a. (ledig) in Anspruch nehmen über deine Banken. Wenn du mehr beanspruchst, musst du das deklarieren.

Hast du Erträge und keinen Freistellungsauftrag gestellt, verschenkst du entweder die Steuerzahlenungen oder du gibst die Erträge bei der Steuererklärung an. Dann bekommst du die zuviel gezahlten Steuern zurück.

Egal, welche Fälle du konstruierst... Wenn du der Bank sagst, bis zu 801 Euro Erträge keine Abgaben bzgl. Quellensteuer, dann ist das so. Was darüber liegt, wird besteuert und abgeführt - 25% + x. Das ist eine Sicht auf das Kalenderjahr. Nicht genommene Freibeträge können nicht vorgetragen werden.

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der Ansatz ist sicher eine Pauschalsicht. Der Gesetzgeber sieht sicherlich die gesamte Steuerersparnis, also die Kosten für die Finanzkasse. Dreht man an den Stellschrauben, dann ändern sich die Steuern in Summe.

Man sollte nicht vergessen, dass jeder, der in die Arbeit pendelt, diese Pauschale ansetzen kann. Fährt man z.B. günstiger so kann man bis zu 4.500 Euro p.a. ohne Nachweise seine Pendelei steuerlich geltend machen. Das ist sicherlich für viele ein Vorteil.

Damit ist die Zahl 30 für mich eher eine Zahl, die zu einem Ergebnis aus Sicht der Finanzverwaltung führt, weniger eine gerechte, an den Detailfakten orientierte Zahl.

Wäre es richtig gerecht, so müsste wohl jeder Nachweise liefern. Und das ist dann Mehrarbeit auf der anderen Seite bei der Prüfung.


Selbst kleinste Wagen wie ein Up etc. kosten lt. Statistik auf 5 Jahre bei 15 tKm nur knapp weniger als die 30 Cent/ km.

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das geht, wenn der Wagen nicht zu alt ist. Man geht bei einem älteren Pkw von einer Nutzungsdauer von 2 Jahren aus (ab einem Alter von 4 Jahren) und schreibt ihn in dieser Zeit ab.

Lies mal hier: http://www.haufe.de/recht/kanzleitipps/firmenwagen-gebrauchtes-fahrzeug-als-geschaeftswagen-kann-sinn-ma_222_79776.html

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vermutlich nein. Du kannst nur auf Kulanz hoffen, denn der Reisepass ist auch für Privatzwecke verwendbar.

Ich sehe wie die anderen die Unterschiedsbetrag, der sich aus Kosten für einen Normalantrag und dem Eilverfahren ergibt.

Du wirst das mit deinem Arbeitgeber diskutieren müssen. Er kann wenig dafür, dass du keinen gültigen Reisepass hast. Je nach Argumentation wird der Zuschuss ausfallen.

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datt weiss keiner, nur der Vertrag, den dein Onkel unterschrieben hat. Ich kenne Kündigungsfristen bis zu einem Termin in Kalenderjahr zum Folgejahr. Nur ob das bei der Sparta auch so ist?

Such den Vertrag oder frag die Sparda.

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Deine Formulierung ist ein wenig ungenau, denn ich kenne viele, die kein Guthaben bei PayPal haben. Ich habe auch keines.

Wenn ich über Paypal was bezahle, dann streckt Paypal das insofern vor, weil sie sich von mir den Betrag sofort holen. Vermutlich ist es wohl aber eher so, dass Paypal prüft, woher sie bei mir das Geld einziehen dürfen, das dann auch tun und dann das Geld weitergeben.

Ich zahle über Kreditkarte. Und die ist Paypal bekannt. Und die wird sicherlich in Echtzeit geprüft, wenn ich zahlen will.

Paypal ist keine Bank, kein Kreditgeber.

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stell dir vor, bei keiner deiner Kontobewegungen wäre ein Verwendungszweck angegeben. Wenn du dann die Kto-Auszüge ansiehst, dann siehst du nur Zahlen und Kontobewegungen.

Würdest du dich dann noch auskennen? Ist dir vollkommen egal, was wofür gebucht wird? Wenn dem so ist, dann bist du einer der wenigen, der ohne Verwendungszwecke leben kann. Üblich ist jedoch, dass eine Kleinigkeit bei einer Buchung genannt ist, damit man diese zuordnen kann.

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wieso überhaupt der alten Bank melden, dass man wechselt? Es gibt keinen Grund dazu.

Die einzige Meldung, die du ggf. an die alte Bank machen musst, ist die Kündigung, wenn du das alte Konto nicht mehr benötigst.

Wäre es besser ihn anzurufen?

Ich denke, am besten wäre, mit dem Bankberater einen draufzumachen und einen Teil des Guthabens auf dem Konto in die/ eine Wirtschaft zu pumpen :)

Was mache ich bei Wechsel? Nichts! Ich kündige das Konto und fertig. Läge mir an dem Verhältnis zum Bankberater, würde ich die Kündigung persönlich abgeben und dem die Gründe nennen, wenn er sie wissen wollte.

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zukünftiger Exmann

d.h. also, ihr seid noch verheiratet und die Scheidung läuft? Dann solltet ihr eine Lösung im Zuge der Trennung finden. Möglichkeiten wären: Auszahlung deinerseits, Vermögensausgleich, Teilversteigerung etc.

Im Moment kannst du nur Renovieren, wenn er zustimmt. Stimmt er nicht zu, gibt es auch keine Renovierung.

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wenn alles gesetzeskonform ist, die Leistung erbracht wird, dann sollte daran nichts nachteilig sein.

Eine Ausnahme sehe ich: sollte unter Betrieb ein Landtagsabgeordneter (Bayern) gemeint sein, dann läuft das derzeit unter der Aufarbeitung von Spezlwirtschaft. Dann sollte man Abstand dazu nehmen.

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klar entrümpeln! Das Auge kauft mit. Das wird den Preis stärker erhöhen als an Kosten dafür reinzustecken ist.

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das ist leider so. Das wird dem Versicherten als Fahrlässigkeit ausgelegt. Auch wenn es dumm klingen mag: wenn er duschen geht oder egal wovon er abgelenkt ist... die Türe hätte man in dem Falle schliessen müssen - für die Dauer des Duschens/ der Abwesenheit.

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wenn die Kasse 50% einbehält, dann ist das doch eine Art Ratenzahlung, denn der übliche Weg wäre, von dir sofort die Überzahlung zurückzufordern. Das tut die Kasse nicht, sondern sie zahlt weiterhin, wenn auch weniger, bis das Saldo ausgeglichen ist.

Letztendlich hast du von Geld gelebt, das dir nicht zusteht. Damit musst du so oder so deine Ausgaben überdenken, denn spontan würde ich sagen: die Ausgaben sind zu hoch und wurden durch die Überzahlung der Kasse mitfinanziert.

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da fehlt der kleine, aber feine Zusatz bis zu. Damit ist die Verzinsung nicht bei 3,25%, sondern nur gestaffelt bis zu dieser Höhe.

Infos? Hier! https://www.commerzbanking.de/P-Portal1/XML/IFILPortal/pgf.html?WSPL_ID=hZUXPA00F9FGqkYr40v8EZodoAj7XDGd9wIBJ1Kle.GfxSLzkrP3NyNUkUpQSbH.6U8QXtkTLGU3vWevV-kdFuIn0wwxB4qsBAEOHsyk3LmyqzQbPMK7h3dTiLVT8YTf&Tab=22&Doc=/de/GB/hauptnavigation/2/3/contentseitesasparbriefe.htm

Das, was du nennst, hat einen Durchschnittszins von 1,75%.

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na ja... deine Beschreibung klingt fast nach Lotterie. Worauf basiert denn die Entgeltmitteilung? Gibt es einen Vertrag? Was steht in dem Vertrag?

Oder ist es bei euch so, dass der Arbeitgeber frei jeden Monat die Zahlungen festlegt und mitteilt?

Wenn es eine rechtliche Basis gibt, also zuviel gezahlt wurde ohne entsprechendes Vertragswerk, dann kann der Arbeitgeber die Zahlungen anpassen. Wenn dir dadurch ein finanzieller Engpass entsteht, dann soll die Personalabteilung den Abzug auf einen längeren Zeitraum verteilen.


Die entscheidende Frage ist: wie ist das Vertragswerk zu diesem Vorgang?

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nachdem die Inventur die Daten für die Bilanz liefert: ja! Nur wo ist sie in der Bilanz? Es ist eine Forderung.

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