Grundsätzlich ja, ABER jede Gemeinde hat über sich das Landratsamt. Eine Gemeinde kann also nicht beliebig Bauland Ausweisen, sondern muß sich an übergeordnete und schlußendlich vom Landratsamt zu genehmigende Leitplanungen halten. Die Gemeinde hat also ein sehr weitgehendes Vorschlagsrecht, weshalb durchaus viele Anträge bei einer Gemeinderatssitzung genehmigt werden, die durch das Landratsamt jedoch wieder kassiert werden.

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Pfändung ist zulässig! ABER: Das Finanzamt nimmt eine Anzeige der Pfändung nicht an. Das wiederum bedeutet, dass der Empfänger einer Steuerrückzahlung grundsätzlich frei ist, dem Finanzamt eine andere Kontonummer anzugeben als von der Bank oder Person, die gepfändet hat und das Finanzamt wird dem folgen.

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Natürlich. Wenn es ein guter Berater ist, wird er das ordentlich auflisten - offen und klar.

Ich gehöre zu den sog. Finanzberatern seit fast 20 Jahren. Am Anfang habe ich für die Beratung 250,- DM genommen (vor 18 Jahren). Dann habe ich begonnen nur noch gewerbliche Kunden zu betreuen, weil die privaten Kunden einfach nicht verstanden haben, dass eine bessere und insbesondere unabhängige Beratung zig tausende von Euro sparen hilft. JEDER ABHÄNGIGE Berater, also jeder der davon abhängt von dem zu leben was er vermittelt, egal ob als Angestellter einer Bank, Versicherung oder als freier Vertreter KANN nur das empfehlen, wass ihm/seiner Firma Geld bringt und nur wer zufällig tatsächlich das gebrauchen kann was ein solcher abhängiger Berater ihm verkauft, hat Glück. Die meisten könnten deutlich bessere Verträge und Konzepte erhalten, wenn Sie einen unabhängigen Berater bezahlen würden.

Meine heutigen gewerblichen Kunden zahlen viel mehr als ein Privater sich das vorstellen kann, weil Sie es gewohnt sind, für Leistung auch eine Gegenleistung zu erbringen.

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Ja, Bank muß informieren. Je nach Vertrag kann das aber auch gemäß AGB "nur" über den normalen Kontoauszug geschehen. Will man aktuell informiert sein, muß man nachfragen oder im (Konto-) Vertrag entsprechendes vereinbaren, sofern es inidividuell vereinbar ist. Also in die AGB schauen und in den Vertrag.

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1) In fast jedem Szenario ist eine hohe Tilgung über ein Annuitätendarlehen besser als ein gleichzeitig anzusparender Bausparvertrag - Vorausgesetzt, der Bausparvertrag muß erst neu begonnen werden - sofern er schon exisitiert, kommt es auf die aktuellen Werte und Vertragsinhalte an. 2) Aufgrund der höheren Tilgung hat die Bank eine relativ kürzere Durchschnittslaufzeit Ihres Darlehens. Das bedeutet, Du kannst/musst erwarten einen niedrigeren Zins angeboten zu bekommen!! BITTE BEI MINDESTENS EINER ANDEREN BANK VERGLEICHEN!! 3) Aufgrund der höheren Tilgung ist das Risiko für die voraussichtliche Restsumme des Darlehens eine höhere Rate zahlen zu müssen als vorher relativ niedrig

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