Das Pflegegeld ist für die Pflege gedacht. Folglich bekommt es der mit der Pflege beauftragte. Das musst nicht immer du sein. Deswegen sollte das Geld auch an den zu Pflegenden bezahlt werden. Zudem ist das Pflegegeld nicht als Einkommen anrechenbar. Das hat auch einen gesellschaftlichen Hintergrund, auf den ich hier nicht näher eingehen möchte. Ergo: keine Sorge auf Anrechnung, auch nicht bei einem einmaligen Nachzahlungsbetrag. Er ist ohnhin nur ein Obulus für deine Mühen ;-)

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Im datenschutzrechtlichen Sinne gilt ein klares, unmissverständliches "NEIN", das obliegt keiner Meldepflicht. Jedoch wird der Vermieter bei Einzug eine solche Auskunft einfordern. Das ist sein Recht und es kann bis zur Vorlage der Schuldenfreiheitsbescheinigung führen, je nach persönlichem Ermessen. Vermieter geben eine Wohnung vorrangig der berufstätigen Bevölkerung ab in dem Glauben, diese Mieter seien liquid. Darüber lässt sich simulieren/philosophieren, denn: Niemand hat den Garanten der Sicherheit (s)eines Arbeitsplatzs.....

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Ummelden ja, nur solltest du dich informieren ob als Haupt- oder Nebenwohnung. Daraus ergeben sich Rechte wie Pflichten der Bürger des Ortes der Hauptwohnung.

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