Darauf würde ich mich nicht einlassen! Du hast dann vermutlich keine Regressansprüche ggü. dem Handwerker. Die Kosten für ihn kannst Du überigens als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen. Also lass Dir zukünftig eine Rechung geben.

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Ich habe einmal einen Antrag auf Kontenklärung gestellt, weil die Kindererziehungszeiten nicht gestimmt haben. Ich wüsste nicht, warum ich das wieder tun sollte, wenn ich weiterhin im Angestelltenverältnis bin und regelmäßig die gemeldeten Daten überprüfe.

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