Grundsätzlich hat man freie Arzt- u. Klinikwahl, sofern diese einen Behandlungsvertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen haben. Also Privatkliniken bilden hier die Ausnahme.

Ob man jetzt in der Uniklinik (Maximalversorger) oder im Stadtkrankenhaus ( Grund- und Regelversorgung ) besser versorgt ist, kann man auch übder die Qualitätsberichte im Internet erfahren. Dort kann man nachforschen, wie oft der betreffende Eingriff durch die Klinik durchgeführt wurde, und wie oft es bei Eingriffen zu postoperativen Komplikationen kam. Dies ist ein gutes Messinstrument, was man bei seiner Entscheidung nutzen sollte.

Natürlich ist -wie qbasket auch beschreibt, die Dringlichkeit und der angebotene Termin zu beachten. Gewöhnlich sind die Unikliniken "Entlassungsfreudiger" geworden, so dass eine lange Warteliste nicht in jedem Fall zu erwarten ist.

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Das ist abhängig vom Versicherer und bei privaten Anbietern vom Eintrittsalter, also umso älter, umso teurer der Beitragssatz und ob man eine Chefarztbehandlung dazu wählt. Vorgabe für die "reine Zimmerwahl" ist 70-120 €.

Auch gesetzliche Krankenkassen (vornehmlich Ersatzkassen) bieten entsprechende Zusatztarife oft billiger an.

Grundsätzlich sollte man bedenken, dass diverse Klinikaufenthalte für leichtere Krankheitsbilder in den sogenannten amb. Katalog abgewandert sind, z.B: Leistenbruch, Kniespiegelung ( Meniskus-OP ), Metallentfernungen, kleine Brust-OP`s ect.. Dies bedeutet, dass diese Operationen ohne zu erwartende Komplikationen durch schwerwiegende Nebenerkrankungen im amb. Rahmen durchgeführt werden, und wenn stationär max. 1-2 Tage. Insgesamt ist die Verweildauer für sämtliche Krankheiten -sofern** keine** Komplikationen auftreten, drastisch zurückgegangen. Daraus ergibt sich die Frage, ob eine Zusatzversicherung überhaupt noch sinnvoll ist. Jeder denkt natürlich, mich betrifft es nicht, aber es ist schneller da,als man denkt, und dann ist man natürlich froh, wenn man die Unterkunft und evtl. auch die Behandlung vom Chefarzt "geniessen kann".

Also abwägen, was möchte ich, welches Risiko hab ich ?

Gruß EIFEL 57

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Zunächst solltet ihr im Dienstvertrag nachlesen, ob zwei Termine für die Gehaltszahlung darin vorgesehen sind. Falls nein, sofern es einen Betriebsrat gibt, muss dieser der Änderung zustimmen. Hierzu hat der Arbeitgeber entsprechende Gründe vorzulegen, die ich als Kaufmann jedoch gut verstehen kann, da er ggf. so eine monatlich effektivere Kosten- u. Erlösrechnung starten kann. Letztlich ist es sein Recht, sofern keine Benachteiligung für seinen Arbeitnehmer entsteht. Sollte alles stimmig sein, und der Arbeitgeber sein Recht zu einer Umstellung ausüben, muss er die finanzielle Situation seiner Arbeitnehmer berücksichtigen, d.h. ggf. auf Antrag muss er vor Inkrafttreten der neuen Regelung am 15. und am 30. das Gehalt je zur Hälfte zahlen. Ich denke, dass ein seriöser Arbeitgeber hierzu keine Einwände haben wird. Was die Änderung der Daueraufträge angeht, das liegt alleine in der Pflicht des Schuldners, also euch selbst. Ausser der Bank die neuen Daten zu übermitteln, kostet es keine Arbeit, denn die übernimmt die Bank für Sie.

Eifel57

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