Hallo NamorRebew,

also: Du meldest einen Werkstudenten immer auf eine Art an nämlich mit einer max. Arbeitszeit von 20 Std pro Woche (in den Semesterferien darf er auch mehr arbeiten und bekommt die extra Std dann als Überstunden ausgezahlt). Der Werkstudent hat ja einen Vertrag und sollte nicht weniger als die vereinbarten Std pro Woche arbeiten (das tun "normal" Angestellte ja auch nicht).

Sollte dann doch mal der Fall eintreten, dass der Werkstudent aufgrund von Klausuren etc. weniger arbeiten kann und dann z.B. nur auf 350€ im Monat kommt, wird trotzdem weiterhin der entsprechende Gleitzonen Rentenversicherungsbeitragssatz gezahlt. Andernfalls müsste man den Studenten immer wieder neu ab und anmelden, wenn er mal aus der Gleitzone fällt und das wäre für ein Unternehmen ein nicht tragbarer Aufwand.

Also zusammenfassend: Du meldest den Werkstudenten einmal an und sollte das kein Regelfall sein, dass er unter die Gleitzone fällt, bleibt der Rentensatz so wie er ist. In den meisten Unternehmen wird das auch so geregelt, dass der Student jeden Monat das selbe Gehalt bekommt und wenn es nicht anders geht dann mal mehr "vorarbeitet" und die Stunden im darauf Folgenden Monat angerechnet werden (geht super mittels Zeiterfassungssystem). So fällt er bestimmt nicht aus der Gleitzone.

Liebe Grüße

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