fehlerhafte Ablesung Gaszählerstand durch Mieter selbst - Eigenverschulden? Berechnungsfehler?

Guten Tag zusammen,

ich habe beim Einzug in meine Wohnung Ende September 2012 einen falschen Gaszählerstand an meinen Grundversorger übermittelt.

Der Vormieter hatte sich nicht abgemeldet, so dass ich mehrere Monate immer wieder den Versorger anrief und schriftlich um Anmeldung bat, bis er mich schließlich anmeldete und den Vormieter abmeldete. Der Vormieter erhielt Ende November 2012 eine Schlussrechnung.

Nun stellte sich heraus, dass ich für meine 52 qm Wohnung (sehr hohe Decken, ich wohne hier allein) allein in der ersten Woche für Heizung und Warmwasser einen Verbrauch von 600 Kubikmeter gehabt haben soll, was ca. 400 Euro Kosten verursacht hätte. Ich habe 1570 Kubikmeter angegeben. Eine Woche später lag mein Verbrauch bei 1750 und wiederum einen Monat später bei 1850.

Den aktuellen Zählerstand habe ich auch abgelesen und überschlagen, dass ich ca. 120-130 Kubikmeter je Monat (im Winter zumindest) verbrauche.

In der Hotline des Versorgers wurde mir mitgeteilt, dass ich ein Wohnungsübergabeprotokoll mit dem richtigen Zählerstand vom Einzugsdatum einsenden solle (Unterschrift Vermieter und Mieterin), dann würde die Schlussrechnung für den vorigen Mieter noch korrigiert werden.

Meine Frage ist nun: Hat der Versorger überhaupt eine Rechtsgrundlage zur Korrektur einer Schlussrechnung für Gas nach einem Zeitraum von über 6 Wochen? Der Anbieter ist übrigens die NGW und ich bin (noch) in der Grundversorgung (sobald sich alles geklärt hat, möchte ich zu einem günstigeren Tarif oder Anbieter wechseln). Und außerdem ist mir unklar, welchen Beweis der Anbieter benötigt, um überhaupt eine Rechnungskorrektur vorzunehmen. Leider habe ich beim Einzug den Gaszähler nicht fotografiert, sondern mir offenbar einfach einen falschen Wert notiert bzw. die Vermieterin hat mir einen falschen Ausgangswert notiert und ich hab es nicht gesehen. Reicht da ein Übergabeprotokoll überhaupt aus? Darf der Gas-Versorger dann die Schlussrechnung des vorigen Mieters korrigieren?

Ich ärgere mich maßlos über mich selbst, ich bin sooo gründlich, und dann so ein doofer Fehler und ich weiß nicht, wie ich es dem Versorger nachweisen soll.

Ich schreibe mir nun wöchentlich die Zählerstände auf, damit vielleicht aufgrunddessen klar wird, dass ich nicht 600 Kubikmeter in nur 7 Tagen verbraucht haben kann, wenn ich sonst üblicherweise 120-130 in 30 Tagen verbrauche...

Über Antworten freue ich mich sehr. Vielleicht hat ja schon jemand Erfahrungen mit so was gemacht.

Danke im Voraus,

MelanieN

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Üblich ist ein Übergabeprotokoll der Wohnung beim neuen Einzug. Hast du dies gar nicht bekommen? Dort wären alle Zählerstände notiert.

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Die Abschlagszahlungen sollen in etwa den Betrag im Jahr ergeben, der verbraucht wird. Ein erhöhen wäre nur dann möglich, wenn die Heizkosten gestiegen wären. (Heizöl/Gas teuerer)

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Die Kleinreparturen haben einen Jahreshöchstbetrag. Nun kommt es drauf an, wieviel Thermostatventile einschl. Dichtungen bei dir gewechselt werden müssen.

Wenns für alle Heizkörper ist, zählt das zusammen, dann muss dies der Vermieter bezahlen. Weil du über den jährl. Höchstbetrag kommst (z. B. 200 €).

Das mit den Kleinreparaturen hat ja vor allem den Sinn, daß der Mieter Kleinigkeiten selbst repariert / reparieren lässt. Bei dir kommt das wohl nicht in Betracht.

Lese noch mal deinen Mietvertrag genau durch wegen den Kleinreparaturen. Reklamiere dann bei der Hausverwaltung.

Hole dir eventl. Unterstützung vom MIeterverein.

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Hallo,

wenn Du kündigst, fällt die Abschlussgebühr trotzdem an. Unabhängig davon, ob etwas eingezahlt wurde.

Wenns für Dich keinen großen Sinn ergibt, kündige den Vertrag und schreib die 100 € ab. Der Vertreter muß doch auch von was leben ;)

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Hallo,

die Bank schickt den ganz schön spät vorbei. Machen dürfen die das schon, weil Du ja noch den Grundschuldkredit hast. Die Kosten trägt jedenfalls die Bank.

Die wollen halt mal sehen, was mit dem Haus so ist. Üblich ist das nicht.

Lass den Gutachter einfach seine Arbeit machen und damit ist es gut. Es wird für Dich keinen Nachteil haben.

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Klar, die neuen Fenster muß der Eigentümer / Vermieter bezahlen. Den Mieter einen Anteil zahlen zu lassen ist nicht ok.

Höchstens mal die Miete erhöhen wäre möglich. Nach dem Mietspiegel plus max. 10% mehr.

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Das Haus muss sie angeben mit dem Verkehrswert.

Ganz unverkäuflich wird das Haus hoffentlich nicht sein, ist halt ein sehr niedriger Verkehrswert / Verkaufspreis nötig.

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Hallo,

nein, es ist nicht möglich, die Einzugsermächtigung zu begrenzen.

Du kannst Deinen Dispositionskredit verringern. Dann würde bei grossen Beträgen, die nicht mehr bezahlt werden können, eine Rückgabe mangels Deckung erfolgen.

Dies würde jedoch Gebühren für Dich kosten. Ist also nicht der "Brüller" ;)

Du kannst jedoch innerhalb sechs Wochen die Lastschrift mangels Widerspruch zurückgeben. Dies ist für Dich kostenlos.

Dafür müsstest Du Deine Kontoauszüge so einmal im Monat überprüfen.

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Da hat die Bank ja ganz schön Mist gebaut.

Einen neuen Kreditvertrag würde ich nicht unterschreiben. Ausser, wenn dieser nur als Duplikat für den ursprünglichen gelten soll und genau die Daten von diesem hat.

Vielleicht braucht die Bank neue Kontonummern für Kredit und Zinskonto oder nur fürs ZInskonto. Die wollen sich dann gut absichern und lassen sich gleich einen neuen Vertrag unterschreiben. Banken sind ja meistens risikoscheu.

Laß es Dir genau erklären von Deinem Bankberater. Wenn es Dir arg komisch vorkommt, sage ihm doch Du müsstest Dir das erst mal in Ruhe überlegen.

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Ja, Du musst eine Quittung erhalten. Oder die Durchschrift des Vertrags eines Mietkautionssparkontos.

Die Kaution muß verzinst werden. Und vom übrigen Vermögen des Vermieters getrennt sein. So daß bei einer Insolvenz des Vermieters Deine Kaution erhalten bleibt und Du sie zurück erhalten kannst.

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Dem Vermieter entstehen in Deinem Fall keine weiteren Kosten soviel ich weiß. Er muß es Dir jedoch bewilligen, daß Du die Wohnung nicht nur für Wohnzwecke nutzt.

Eine Möglichkeit für den Vermieter, die Miete zu erhöhen, sehe ich in Deinem Fall nicht. Der gewerbliche Umfang ist ja offensichtlich sehr gering.

Spreche doch einfach mal mit Deinem Vermieter drüber. Erkläre es ihm so wie Du es hier schon beschrieben hast. Das lässt sich doch vielleicht auch unkompliziert klären.

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Hallo DerFranzerl,

ich denke, das müsstest Du schon berücksichtigen, daß die einen einen Garten haben, die anderen nicht.

Falls Du keine Wasseruhren pro Wohnung hast, halt abschätzen. Und versuchen sich mit allen Mietern gütlich zu einigen.

Bin auch Vermieter, lg, Dirk001

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Hallo Melrose,

Du meintest wohl Erwerbsminderungsrente?

Die Rentenversicherung zahlt Dir alles nach, Du verlierst also durch die Bearbeitungszeit kein Geld.

Viel Erfolg für Deinen Widerspruch, Dirk001

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