Frage
Antwort
Die Antwort ist sicherlich zu spät, aber für andere mit ähnlichen Situationen bestimmt interessant:
- Die Leistung wird in China erbracht, der Auftraggeber ist ein chinesisches Unternehmen, daher ist die Umsatzsteuer-Pflicht in China;
- Man soll eine Netto-Rechnung schreiben, der chinesische Auftraggeber behält die Umsatzsteuer(aktuell 5%) und die Zuschläge(10-12% von Umsatzsteuer) ein und führt diese bei chinesischen Steuerbehörde ab;
- Wichtig dabei ist, dass der chinesische Auftraggeber auch die entsprechende Steuernachweise in Original abgeben muss;
- Außer den Umsatzsteuern muss der Auftraggeber noch die Gewinnsteuer pauschal einbehalten, aktuell beträgt es 3.75-10% je nac Branche vom Umsatz;
- Der Tänzer muss sein Einkommen nach dem Doppelbesteuerungsabkommen auch in China versteuern.