Vielen Dank für die Antworten. Allerdings scheint mir die Situation durch die unterschiedlichen Aussagen bezüglich der Unterhaltspflicht der Enkel nicht völlig eindeutig, da sich die beiden Paragraphen ja scheinbar etwas widersprechen.

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Es muss natürlich "die Frau des verstorbenen Sohnes" heißen

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