Also irgendwo muss dann auch mal eine Grenze sein. Steuerlich wirst du da nichts machen können und wenn dein eigener finanzielle Vorteil der einzige Grund ist, die Sachen zu spenden, dann solltest du lieber damit auf dem Flohmarkt gehen.

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Damit man eine NV Bescheinigung erhält (sie ist immer für drei Jahre gültig) darf man eine bestimmte Einkommenshöhe nicht überschreiten (hab die ganaue Zahl leider nicht im Kopf, aber 8000,00 € um den Dreh kann hingehen). Bei der Beantragung muss man bereits seine Einkommensverhältnisse offen legen. Das Finanzamt hat die technische Möglichkeit, die Stammdaten des Antragstellers bei allen Banken abzurufen, d. h. das Finanzamt prüft bei welchen Banken welche Konten und Kontoarten bestehen, dabei sind aber keine Kontostände ersichtlich. Treten hierbei bereits Unterschiede zwischen den Angaben des Antragstellers und den Informationen des Finanzamt auf, wird es sicherlich genauer prüfen. Theoretisch kann das Finanzamt auch die Kontostände abfragen, bräuchte dazu aber die Genehmigung und müßte zusätzlich auch den Kontoinhaber darüber informieren. Kurz gesagt, das Finanzamt hat die Möglichkeit festzustellen welche Konten bestehen und könnte auch deren Kontostände ermitteln, inwieweit dies jedoch ohne Genehmigung geschieht, wird nicht zu erfahren sein.

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