Ich würde erst einmal abwarten, da es sich ja scheinbar nur um Gerüchte handelt.
Falls der Fall eintritt, würde ich auf jeden Fall dagegen vorgehen.
Ich würde erst einmal abwarten, da es sich ja scheinbar nur um Gerüchte handelt.
Falls der Fall eintritt, würde ich auf jeden Fall dagegen vorgehen.
Natürlich. Egal für welchen Job, du bekommst immer einen Arbeitsvertrag!
Hast du mal versucht anzurufen? Hast du eine aktuelle Telefonnnummer von ihm? Es könnte sein, dass er die Mails einfach übersehen hat, sie im Spam gelandet sind oder eine neue Mailadresse hat.
Wie gesagt: ich würde einfach mal direkt anrufen. Wenn das nichts nutzt einen Brief schreiben.
LG
Im Prinzip bei jeder x-beliebigen Bank
oder bei Wechselstuben.
Das wird dir deine Krankenkasse sicherlich mitteilen, wenn du anrufst. Allerdings schicken Sie in der Regel auch ein Formular, indem du die Details wie Gehalt und Dauer deiner Beschäftigung(en) einträgst.
Bist du noch in einer Familienversicherung oder bist du bereits selbst versichert? Wenn du als Student noch in einer Familienversicherung bist, würde ich dir raten, dies auch beizubehalten. Sobald du über 450€ dauerhaft (!) verdienst, musst du deine Krankenversicherung (unabhängig von einer Familienversicherung) selbst zahlen.
LG
Das kommt darauf an, ob du es komplett "aufgelöst" hast (dafür erhälst du selbstverständlich die schriftliche Bestätigung etc.). Wenn dies nicht der Fall ist, kannst du das Konto weiterhin verwenden.
Aber frag' doch einfach mal bei deiner Bank nach indem du anrufst oder hingehst. Dann wird es sich sicherlich schnell klären.
LG
Das tut mir leid, aber du hast kein Sonderkündigungsrecht. Ich würde mich von Wohnungen mit Nachtspeicheröfen fern halten - egal, was wer erzählt! Mit diesen veralteten, zum Teil sogar giftigen, Öfen muss man sich auf einen kräftigen Preis einstellen, unabhängig davon, ob man viel oder gar nicht heizt. Ich kenne NIEMANDEN, der damit zufrieden war.
Kündigt am besten zum nächst möglichen Termin, eine bessere Lösung gibt es nicht.
LG
eindeutig ist der Vermieter dafür zuständig.
Einfach kurz informieren damit er Bescheid weiß.
LG
die französische Abkürzung für deine Kontonummer
LG
Das ist sehr unrealistisch.
Zudem gibst du uns leider keine weiteren Informationen bezüglich deiner Staatsangehörigkeit, eventuell temporäre Wohnlage in Thailand u.ä. an.
Die Frage richtet sich nicht unbedingt nach den Stunden, sondern eher nach dem Gehalt. Je nach Krankenkasse darfst du als Student/in 415 bis 450 € pro Monat verdienen. Allerdings zählst du nicht mehr als Werkstudentin, wenn du mehr als 20 Stunden die Woche arbeitest.
Allerdings darfst du zum Beispiel in den Semesterferien bis zu 40 Stunden die Woche problemlos arbeiten, allerdings musst du dann auch mit hoher Wahrscheinlichkeit deine Krankenversicherung selbst übernehmen.
LG
Nein, du bekommst die 10 € leider nicht zurück. Das Gerät hast du schließlich gebraucht und selbst bezahlt.
Ich würde sagen, dass du den Betrag nicht zurückerstattet bekommst, da das Gerät auch vermutlich für andere Banken nutzen könntest. Ich würde aber auch einfach bei der Bank nachfragen.
Gebe wfwbinder vollkommen Recht, 1/4 an alle direkten Nachkommen und das verbleibene 1/4 dann unter den Nachkommen des Verstorbenen verteilen.
An sich ja, es sei denn dass deine Ex Freundin dich nicht als Vater benennt oder dich nicht zur Zahlung des Unterhalts auffordert, das kann ja auch sein. Aber sich muss man immer für uneheliche Kinder aufkommen.
Wenn du noch Garantie auf deinem Handy hast, würde ich das darüber probieren.