Ich kenne nur Fälle, wo Kinder mit dem Geld der Eltern eingekauft haben (Hier wohl ähnlich). Rechtlich gesehen haben die Eltern Anspruch auf Rückerstattung der Kosten, da das minderjährige Kind einen unwirksamen Vertrag abgeschlossen hat (da ohne Einwilligung der Eltern).

Du wirst dich wohl an die App-Betreiber wenden müssen. Notfalls der Gang zum Anwalt.

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Die 450€/Monat hören sich nach der Voraussetzung für die kostenlose Familienversicherung in der Krankenversicherung an. Du kannst bis zu 450€ im Monat verdienen, um bei den Eltern kostenlos mitversichert zu sein. Überschreitest du die Grenze, musst du dich selbst versichern. Fängst du die Ausbildung an, wirst du dich auch selbst versichern müssen.

Was Steuern angeht: Da gibt es den Steuerfreibetrag von ca. 8650€ im Jahr, soweit ich weiß. Heißt man kann bis zu 8650€ im Jahr verdienen, ohne Steuern zu zahlen. Alles darüber wird versteuert.

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Geh nicht zur Vorladung hin bzw. mache keine Aussage. Hol dir einen Strafverteidiger. Gegen Geldauflage wird sowas wohl eingestellt werden, wenn das das erste Mal ist. Kommt natürlich auch auf die Schadenshöhe an. Falls du noch nicht 21 Jahre alt bist, wird Jugendstrafrecht angewendet. Bei einem Strafbefehl kriegst du da ein paar Sozialstunden :-)

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Ich bin weder Jurist, noch Steuerberater. Aber vielleicht hört sich das ja logisch an, was ich hier sage: Wenn ihr nicht verheiratet seid, kann ich mir nicht vorstellen, dass du irgendwelche Pflichten hast, für sie aufzukommen. Allerdings könnte es Einfluss auf ihr Hartz 4 haben, wenn ihr in einer gemeinsamen Wohnung lebt

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Vor Gericht als Angeklagter aussagen oder als Zeuge?

Als Angeklagter kann das Gericht einen Vorführungsbefehl anordnen. Beim nächsten Gerichtstermin holt dich die Polizei dann persönlich ab und führt dich dem Richter vor. Ein Haftbefehl ist ebenfalls möglich. Deswegen wird es aber kein eigenes Ermittlungsverfahren geben. Höchstens ein Bußgeld.

Als Zeuge unentschuldigt vor Gericht zu erscheinen hat ebenfalls ein Bußgeld als Konsequenz.

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Falls noch nicht 2 Wochen vergangen sind, kannst du vom Widerrufsrecht gebraucht machen. Einfach den Vertrag widerrufen.

https://dejure.org/gesetze/BGB/355.html

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Hallo,  lies Dir mal den Beitrag von Primus durch.
https://www.finanzfrage.net/frage/haben-eltern-kindergeldanspruch-bei-selbststaendigkeit-des-kindes?foundIn=user-profile-question-listing

Das sollte alles erklären (Auch der Link im Beitrag)

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