Da werdet ihr euch wohl einigen müssen, notfalls per Gericht.

Denn ihr habt beide Anspruch darauf zu entscheiden wohin er soll (wenn ihr beide Sorgerecht habt).

Eine PKV ist für mich meines erachtens aber schwer vor Gericht durchzusetzen, da er über dich ja kostenlos versichert sein könnte...

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Der Vermieter darf natürlich renovieren und sanieren. Er darf euch dafür aber nicht kündigen, sondern muss ersatzweise für Unterbringung (notfalls im Hotel) sorgen. Er kann euch nicht von einer 4-Zimmer-Whg. in eine 2-Zimmer-WHG stecken. So etwa sist unzumutbar.

Auch muss der die Kosten für die Einlagerung der Möbel tragen.

Die Kaution kriegst du natürlich wieder.

Vermutlich ist das ein Versuch des Vermieters die Mietpreise exhorbitant zu erhöhen und solventere Mieter zu finden.

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