Zinsloses Darlehen Schenkungssteuer

Hallo Forum,

es geht nochmal um ein zinsloses Darlehen zwischen Lebenspartnern. Wir wurden vom Notar darauf hingewiesen, dass die Gefahr der Schenkungssteuer bestünde, wenn man es zinslos macht. Man darf ja 20.000€ in zehn Jahren vom Lebenspartner erhalten.

Der Notar rechnete mit diesen 5,5%, die ja (verrückterweise) vom Finanzamt schlimmstenfalls angesetzt würden. Dann kommt man bei der Darlehenssumme natürlich in ein Problem. Andererseits habe ich auch gelesehen, dass Finanzämter vom marktüblichen Zinssatz ausgehen sollen, wenn man den denn nachweisen kann.

Frage 1: Wie weise ich das ggf. nach?

Wenn ich zum marktüblichen Zinssatz (ca. 1.8% für die Summe) nachrechne, dann komme ich gar nicht in dieses Problem. Ich rechne dazu einen Annuitätenkredit über die ausgegebene Summe und die monatl. Rate und schaue dann wieviel ich dafür dann zusätzlich zahlen müsste. Das entspricht ja dann aus logischen Gesichtspunkten der Schenkung. Hier komme ich nicht unbedingt über die 20.000€.

Frage 2: Macht meine Rechnung Sinn? Oder liegt ein Denkfehler vor?

Frage 3: Wenn ich doch über die 20.000€ Schenkung komme, muss ich dann nur das versteuern, was über den 20.000€ liegt?

Frage 4: Wenn der Beschenkte und der Schenkende versteuern müssen, sind es dann zwei Mal die 15% oder nur ein Mal?

Frage 5: Wenn es eine Gegenleistung für diese angebliche Schenkung gibt, wie z.B. mietfreies Wohnen, wie wird das vom Finanzamt gesehen?

Hatte schonmal jemand real dieses "Problem" mit dem Finanzamt und kann darüber berichten?

Danke für Eure Antworten! Guten Abend Bilbo

...zur Frage

Hallo Forum,

ich frage nun nochmal zu diesem Thema ganz allgemein.

Wie berechnet ein Finanzamt die Höhe der Schenkung bei einem zinslosen Darlehen?

Beispiel:

Nehmen wir an, man erhält die Summe X zinslos und tilgt jeden Monat y zinslos. Aus diesen Angaben ergibt sich ja eine Restschuld pro Monat bzw. auch pro Jahr.

Nun kommt das Finanzamt und stellt fest, p% ist der Referenzzins, auf dessen Basis sich die Schenkung errechnet.

Ein Weg, die Sache auszurechnen wäre: Für jeden Monat wir die Restschuld gemäß des zinslosen Darlehen betrachtet und mit p/12 multipliziert, bzw. p% der Jahresrestschuld (um es einfacher zu machen). Dies wird für die ersten zehn Jahre aufaddiert, woraus sich die Höhe der fiktiven Schenkung ergibt. Davon wird 20.000€ Freibetrag abgezogen und mit s% Schenkungssteuer multipliziert, ergibt die Steuerhöhe. Dann macht man das Ganze für die nächsten zehn Jahre.

Fragen: 1. Geht das Finanzamt so vor? Wie finde ich das heraus? Kann ich das ohne einen Steuerberater herausfinden? 2. Werden individuelle Sondertilgungen berücksichtigt? 3. Damit individuelle Sondertilgungen berücksichtigt werden, müsste die Schenkungssteuer immer nach 10 vergangenen Jahern erhoben werden. Ist dies der Fall?

Danke für Antworten. Hat jemand einen Link zu dieser Info?

Grüße!

p.s. Dies ist eine allgemeine "technische" Frage. Bitte keine persönlichen Anspielungen.

...zur Antwort
Zinsloses Darlehen Schenkungssteuer

Hallo Forum,

es geht nochmal um ein zinsloses Darlehen zwischen Lebenspartnern. Wir wurden vom Notar darauf hingewiesen, dass die Gefahr der Schenkungssteuer bestünde, wenn man es zinslos macht. Man darf ja 20.000€ in zehn Jahren vom Lebenspartner erhalten.

Der Notar rechnete mit diesen 5,5%, die ja (verrückterweise) vom Finanzamt schlimmstenfalls angesetzt würden. Dann kommt man bei der Darlehenssumme natürlich in ein Problem. Andererseits habe ich auch gelesehen, dass Finanzämter vom marktüblichen Zinssatz ausgehen sollen, wenn man den denn nachweisen kann.

Frage 1: Wie weise ich das ggf. nach?

Wenn ich zum marktüblichen Zinssatz (ca. 1.8% für die Summe) nachrechne, dann komme ich gar nicht in dieses Problem. Ich rechne dazu einen Annuitätenkredit über die ausgegebene Summe und die monatl. Rate und schaue dann wieviel ich dafür dann zusätzlich zahlen müsste. Das entspricht ja dann aus logischen Gesichtspunkten der Schenkung. Hier komme ich nicht unbedingt über die 20.000€.

Frage 2: Macht meine Rechnung Sinn? Oder liegt ein Denkfehler vor?

Frage 3: Wenn ich doch über die 20.000€ Schenkung komme, muss ich dann nur das versteuern, was über den 20.000€ liegt?

Frage 4: Wenn der Beschenkte und der Schenkende versteuern müssen, sind es dann zwei Mal die 15% oder nur ein Mal?

Frage 5: Wenn es eine Gegenleistung für diese angebliche Schenkung gibt, wie z.B. mietfreies Wohnen, wie wird das vom Finanzamt gesehen?

Hatte schonmal jemand real dieses "Problem" mit dem Finanzamt und kann darüber berichten?

Danke für Eure Antworten! Guten Abend Bilbo

...zur Frage

Eine Unklarheit besteht noch:

Wie geht das Finanzamt wirklich vor, wie läuft das ab?

Der Notar meldet wohl den Vertrag an das Finanzamt. Wann werden die Steuern erhoben?

Und vor allem: Ich habe ja nicht vor, ewig abzuzahlen. Sondertilgungen sind in beliebiger Höhe möglich. Dann (bei Sondertilgungen) hätte ich ja bei Festlegung eines Zins viel weniger Zinsen gezahlt. Wird das vom FInanzamt berücksichtigt, oder stets das vertragliche Maximum angenommen?

Scherzfrage am Rande: Wenn ich nun 5.5% in der Vertrag schreibe, um jeder Unsicherheit zu entgehen. Kann ich dann meinen Vertragspartner wegen Wucherzins verklagen? Bloß verzweifelte Ironie...

...zur Antwort

Hallo, vielen Dank! Dazu Nachfragen:

Ist dann die folgende Unterwerfungsklausel einfach so in den Darlehensvertrag hinzuschreiben und sofort ohne Notar "gültig", oder muss man dazu noch zusätzliche Verträge abschließen? "Für die Rückzahlung des Darlehens unterwirft sich der Darlehensnehmer der Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen AUSSER IMMOBILIEN." Ist die Formulierung "AUSSER IMMOBILIEN" gültig und bedeutet sie dann auch juristisch das, was sie zu bedeuten scheint?

Wenn ich Abtretung des Lohns als Sicherheit angebe und arbeitslos werden, ist dann der Vertrag durch den Darlehensgeber (außerordentlich) KÜNDBAR, auch wenn ich weiterhin stets die Raten zahle???

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.