Ein Kostenvoranschlag ist ja grundsätzlich unverbindlich. Es werden die Kosten ungefähr beziffert. Wenn der Kostenvoranschlag "wesentlich überschritten" wird, ist der Handwerker in deinem Fall Werkstatt, verpflichtet, dich hierüber unverzüglich zu informieren, also sobald wie möglich.

Laut Rechtssprechungen ist eine Überschreitung der Kosten von 10 bis 20 Prozent in Ordnung. In besonderen Ausnahmefällen wird von den Gerichten wohl die Grenze manchmal bei 25 Prozent festgelegt.

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Dein Arbeitgeber bringt direkt an den IV die Pfändungsnanteile zur Anweisung. Da Du ein P-Konto hast, hast du einen bestimmten Freibetrag, den hättest du auch ohne P-Konto.

Hast du einmal zusätzliche Zahlungen erhalten auf dein Gehalt? 

Du musst ja deine Entgeltabrechbungen an den IV senden. War hier eine zusätzliche Zahlung?

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