Grundsätzlich bewerten Banken Eigenleistungen am Bau ("Muskelhypothek") gering, wenn es um die Berechnung der Eigenkapital-Quote geht. Der kalkulatorische Stundenlohn liegt bei 20-30 EUR/Std. und einer durchschnittlichen Bauleistung von etwa 20 Stunden pro Woche (schließlich soll der Bauherr ja nebenbei auch noch "richtig" arbeiten und Geld für die Rückzahlung der Hypothekenraten verdienen...).

Das ganze macht eigentlich nur Sinn, wenn einem das Grundstück bereits lastenfrei gehört (z.B. durch Erbschaft oder Schenkung).

Andernfalls setzt die Bank für die sog. Erstellungskosten des Hauses (Lohn und Material) üblicherweise 50% des Gesamtaufwandes an. Da Dein Bruder das Material aber kaufen muss und bestimmte Gewerke (Elektro / Heizung usw. ) gar nicht selbst ausführen kann/darf, liegt die Quote für die Eigenleistung kaum über 10-15% der Gesamtkosten.

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Es hängt davon ab, wie hoch die tatsächlich noch zu tilgende Restschuld aus dieser Grundschuld ist (im Banker-Sprech: wie hoch die Grundschuld noch valutiert), und wie hoch der Verkehrswert der belasteten Liegenschaften ist. Da es zwei Grundstücke sind, müssen auch zwei Grundschulden im Grundbuch existieren. 36 TEUR p.a. (Brutto?) Mieteinnahmen bei 185 TEUR nominelle Grundbuchbelastung, das ist zunächst mal nicht exorbitant hoch und absolut im Rahmen.

Sollte jetzt, wofür auch immer, zusätzlicher Finanzierungsbedarf bestehen, so könnten die sog. "freien Teile" (d.h. die Differenz zwischen nomineller Grundschuld und tatsächlichem Restwert der Hypothek) von der alten Bank an die neue(?) abgetreten werden. Allerdings stände der neue neue Kreditgeber "nachrangig", also hinter dem bisherigen, im Grundbuch, was automatisch ein höheres Kreditrisiko und damit höhere Zinsen bedeutet.

Wenn die Hypothek bisher immer korrekt bedient wurde, warum dann nach einem anderen Kreditgeber suchen? Ein Gespräch mit der bisherigen Bank mit der Ankündigung, ggf. anderweitig zu finanzieren, kann durchaus zu einem verbesserten Angebot führen (vorausgesetzt, bisher ist immer alles ok gelaufen).

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Auslands-Überweisungen von mehr als 12.500 EUR, die von Deutschland aus in Ausland getätigt werden, müssen gemäß § 26 Abs. 2 des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) der Bundesbank zu Statistik-Zwecken gemeldet werden. Die Meldepflicht obliegt dabei Dir persönlich; Deine Bank wird Dich höchstens darauf hinweisen.

Wenn das Geld auf Deinem deutschen Bankkonto liegt, wird die Bank keine weiteren Fragen stellen. Bei sehr hohen Beträgen, die ganz erheblich über dem normalen Transaktionsvolumen liegen, wird die Bank ggf. sich die Authorisierung des Überweisungsauftrags bestätigen lassen (zur gegenseitigen Sicherheit).

Willst Du das Geld jedoch per Bar-Überweisung senden, wird die Bank vermutlich eine Erklärung über die Herkunft der Mittel fordern (ab 15.000 EUR Pflicht), um sich gemäß Geldwäschegesetz (GWG) abzusichern. Diese Erklärung verbleibt bei der Bank. Sollte allerdings der Compliance Officer ("Geldwäschebeauftrage") der Bank Zweifel haben, so ist er verpflichtet, dies den zuständigen deutschen Behörden zu melden.

In der Schweiz dürfte es keine Fragen geben, sofern das Geld nicht tatsächlich aus kriminellen Aktivitäten stammt. Die Schweizer Bank hat die Prüfung Deiner Identität und die notwendige Prüfung gemäß dem Eidgen. Bundesgesetz zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor (Geldwäschereigesetz, GwG) bereits bei der Kontoeröffnung vorgenommen. Trotzdem könnte bei extrem hohen Beträgen (nach Schweizer Massstäben) die Bank zur Absicherung vertraulich nachfragen. Dies würde allerdings nur die Frage einer legalen Herkunft betreffen; aussensteuerliche Aspekte interessieren die Schweizer Bank nicht.

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