Ich schließe mich der Auffassung von wfwbinder an. Derjenige, der den Hof erhalten hat, muss auch auch ohne ausdrückliche Regelung die Beerdigungskosten tragen und die Grabpflege übernehmen.

...zur Antwort

Der Grundstückskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. In den Vollzug ist daher der Notar zwangsläufig mitbeteiligt, so dass er gleich die weiteren Prüfungen vornehmen sollte, wie z. B. eine Grundbucheinsicht, wie das wfwbinder auch zutreffend festgestellt hat.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.