Die Kaution wird vom Vermieter selbst bestimmt. Das einzige was der Vermieter beachten muss ist, dass sie nicht höher als drei Monatsmieten (hier: Kaltmieten) ist. Woran er sich am Rest orientiert ist ihm überlassen.

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Nein, das Geld gehört ja nicht dir. Wenn das BaföG aber eine Kontrolle durchführt, so wird dieses Konto unter deinem Namen auftauchen. D.h. du solltest dem BaföG-Amt mitteilen, dass ein weiteres Konto existiert, bei welchem du Vollmacht hast. Das sollte genügen.

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Nein, meines Wissens nicht. Jedoch gibt es in den einzelnen Bundesländern verschiedene Konzepte für Studiengebühren und BaföG. In den meisten Bundesländern ist es jedoch so, dass das BaföG keinerlei Zusammenhang zu den Studiengebühren hat, außer dass man über das BaföG Amt beim KfW einen günstigen Studienkredit aufnehmen kann.

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Dann bekommst du solange keine Kuponzahlungen, solange der Staat nicht zahlungsfähig ist. Die Anleihe an sich läuft erst mal weiter. Wird der Staat dann wieder zahlungsfähig, so werden Zahlungen fortgesetzt. Im schlimmsten Fall siehst du gar kein Geld mehr, wenn der Staat auch nach 10 Jahren nicht zahlen kann.

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