Ich kann Dir sagen, daß Ihr von der Wohnungsgröße her 105 qm bewohnen dürftet (für einen Single 45 qm + 15 qm pro weiterer Person). Die Miethöhe richtet sich nach dem Mietspiegel des örtlichen Sozialamtes. Jedoch ist es so, daß man sich die Wohnung schon selber suchen muß, und das ist mit 4 Kinder und Hartz-IV-Bezug nicht ganz so einfach, ich drücke Euch die Daumen.
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Ganz einfach: da rechnet das Jobcenter das Einkommen Deiner Freundin an - und es kann passieren, daß Du dann kein AlgII mehr kriegst.
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Bin jetzt kein Insolvenzkenner, aber wenn Dein Neffe auf Abendschule ist, kann er doch wunderbar tagsüber arbeiten, das machen doch viele Leute. Ich könnte mir denken, daß der Insolvenzverwalter es nicht gut fände, wenn er nur auf die Schule ginge und tagsüber keiner Arbeit nachginge, denn er muß sich unbedingt bemühen die Schulden zurückzuzahlen.
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