Ist dies eine vorformulierte Standardklausel, ist sie bei Auszug unwirksam. Nur wenn diese Klausel eigens für dich in den Vertrag geschrieben wurde, sieht es anders aus. Dokumentiere den Zustand der Wohnung genau und mach ein Übergabeprotokoll, das alle Beteiligten unterschreiben, dann solltest du auf der sicheren Seite sein.

...zur Antwort

Also eigentlich seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft. Dabei spielt es keine Rolle, ob ihr als Paar irgendwo eingetragen seit, sondern, dass ihr euer Leben teilt. Das wird zum Teil auch nachgeprüft. Also, die kommen dann vorbei (meiner Erfahrung nach mit Voranmeldung, muss aber nicht sein) und schauen, ob es zwei Schlafzimmer gibt, jeder sein eigenes Bett und seinen eigenen Kleiderschrank hat.

Aber, da deine Freundin ja selbst Studentin ist, glaube ich nicht, dass sie für dich sorgen muss. Ich weiß ja nicht, über wieviel Vermögen sie verfügt, aber wenn man jetzt mal von einem normalen Studentenleben ausgeht, wird sie nicht für dich sorgen müssen. In einer Bedarfsgemeinschaft zu leben, heißt, dass das Einkommen des Partners mit berechnet wird, wenn der aber auch nur das Minimum hat, muss er auch nix abgeben.

...zur Antwort

Bei der Polizei zumindest mal nachfragen, geht immer, vielleicht kannst du ihn ja anzeigen. Für deine eigenen Schulden, besteht natürlich die Möglichkeit, noch mehr Geld in die Hand zu nehmen, um an ihn ranzukommen (Privatdetektiv, Inkassounternehmen). Das Problem ist, dass der Erfolg nicht sicher ist und du am Ende noch mehr Geld zum Fenster raus geworfen hast. So ein Titel ist aber 30 Jahre gültig, vielleicht bekommst du ja noch irgendwann die Möglichkeit, an dein Geld zu kommen.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.