Hallo,

ich selbst nochmal. Da anscheinend große Unklarheit darüber herrscht, habe ich es einfach wie früher gemacht: ja richtig, ich habe im Finanzamt bei meinem Betreuer einfach angerufen!!! Wahnsinn in Zeiten der Wissensbeschaffung und -aneignung durch diverse Foren. Nicht verärgert sein, ich selbst mag Foren.

Also, es geht!! Höchstwahrscheinlich wird eine Bestätigung angefordert, dass man mietfrei gewohnt hat, solange z.B. man einen eigenen Kühlschrank zu füllen hatte etc.

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Hallo,

Danke für die zügige Antwort. Ich glaube ich habe mich falsch ausgedrückt oder es ist vlelleicht falsch angekommen.

Ich wohne seit Jahren in Nürnberg (1. Wohnsitz) und musste beruflich bedingt für 10 Monate nach Freising. Dort hatte ich ein kostenfreies Appartement mit eigenem Kühlschrank und Kochnische (2. Wohnsitz), daher auch der doppelte Haushalt. Schließlich will der Kühlschrank auch gefüllt werden.

Im Endeffekt geht es wirklich nur um die Wochenendheimfahrten und Verpflegungsmehraufwendungen.

Die Frage ist die, ob eine Mietzahlung erforderlich ist, um doppelte Haushaltsführung geltend machen zu können.

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